Hallo.
Wobei mein:
Ohne Gema, so die Überlegung, kein "moralisches" (und
juristisches) Recht auf Kopien.bliebe doch bestehen, denn hier beim kopieren ist doch die Gema die bisher einzige Möglichkeit des Werkerschaffers, noch an eine Vergütung zu kommen, oder? Und wenn man ihm diese Vergütung zuerkennen will, bildet die Gema doch die/eine Grundlage der Kopiermöglichkeit.
Du verwechselst hier Ursache und Wirkung.
MfG, at