Hallo Curt,
"Vertreten" werden offenbar nicht die Musiker, sondern nur die Komponisten, Bearbeiter, Textdichter und Verleger.
...wie mehrfach hier im Thread und in verlinkten Quellen zu lesen war. Die Musiker werden durch die GVL (und nicht etwa GLV, wie der Telepolis-Artikel permanent behauptet) vertreten.
"(...) Verteilungsgerechtigkeit (...)
".. instrumentale und elektronisch erzeugte Unterhaltungsmusik" nur mit 12 Punkten, "Instrumentalwerke und solistische Vokalwerke unter 5 Minuten aus der Gruppe 4" dagegen mit 60 Punkten, verrechnet. "Orchesterwerke der Kategorie 10 unter 5 Minuten" bringen es "für die Abschnitte X-XIII" gar auf 240 Punkte."
Ich zitiere mich selber (https://forum.selfhtml.org/?t=87507&m=520493): "Die Frage der Verteilung des Geldes an die Mitglieder ist dann aber wieder eine andere Geschichte."
"Wer einmal als klassischer Komponist eingestuft ist, der kann sich über die GEMA leicht ein mehr als redliches Einkommen basteln. Der Trick funktioniert folgendermaßen: Der Komponist drängt in einer Vielzahl von "Konzerten" mit freiem Eintritt und unter freiem Himmel seine ungewollten Werke der Öffentlichkeit auf."
Das ist wohl eher eine drollige "urban legend" *g*. Denn: für Konzerte unter freiem Himmel braucht man städtische Genehmigungen, die mit entsprechenden Auflagen (und Kosten) verbunden sind. Kann der mögliche Betrüger diese nicht vorlegen, kriegt er das "Konzert" nicht abgerechnet, schon allein deshalb nicht, weil die Gebühren anhand der Eintrittspreise und eben der "Saalgröße" berechnet werden - bei Open Air im öffentlichen Raum kann die "Saalgröße" nur anhand der Genehmigung bestimmt werden.
Wenn ich es recht verstehe landen Leervideogebühren bei der GEMA und werden nur in geringem Umfang weitergegeben:
Laut Deiner Quelle werden "nur" 79% an andere Verwertungsgesellschaften weitergegeben.
"..die GEMA nimmt lediglich die Urheberrechte für Musik wahr! Für die GÜFA, die die Urheber- und Leistungsschutzrechte aus der Pornoindustrie wahrnimmt, verbleibt dagegen nur etwas mehr als 1 %."
Ja, das steht in Deiner Quelle und geht weiter mit:
"Auf den niedrigen Anteil der Ausschüttungen für Pornofilme angesprochen, argumentiert die GEMA/ZPÜ damit, dass "die hier in Frage stehenden Filmprogramme teilweise nicht die im Urheberrecht geforderte kulturelle Höhe" aufweisen würden, und deshalb "entsprechende Abzüge" vorgenommen wurden. Das Argument leuchtet ein."
Was wolltest Du mir/uns denn jetzt eigentlich sagen?
Grüße,
Utz
Mitglied im Ring Deutscher Mäkler