Hallo Cybaer,
von dem Terminus "absolutes Recht" und dessen jeweiligen Schranken habe ich keine Ahnung und gehe deshalb einfach mal davon aus, dass Du da schon Recht haben wirst.
Allerdings denke ich, dass es durchaus im Ermessensspielraum des Gesetzgebers liegt, wo und wie diese Schranken zu ziehen sind (sie stehen ja auch im Urheberrecht drin). Und die existierenden Rahmenbedingungen dürften - nehme ich an - beim Festlegen der Schranken schon einen Unterschied machen (was man ja auch daran sieht, dass zwischen Noten und sonstigen urheberrechtlich geschützten Werken unterschieden wird), und insofern dürfte - ich bin nach wie vor beim reinen Spekulieren - die Tatsache der Existenz einer Leermedien-/Geräteabgabe zur Kompensation[1] des Einnahmenverlustes da eine Rolle gespielt haben. Wie gesagt: alles vermutet.
Andererseits vermute ich aber auch, dass es den Verwertungsgesellschaften bei den Leermedien-/Geräteabgaben nur und ausschließlich um Einnahmem für ihre Mitglieder ging. Dass die Privatkopie-Geschichte da sozusagen als Nebeneffekt dabei raus kam, wird - so vermute ich immer noch - halt jetzt zu Zwecken der Imageverbesserung ausgeschlachtet. Was aber nicht heißt, dass es allein deswegen ganz falsch sein muss *fg*
Grüße,
Utz
Mitglied im Ring Deutscher Mäkler