Hallo,
Und die existierenden Rahmenbedingungen dürften - nehme ich an - beim Festlegen der Schranken schon einen Unterschied machen
Nein, sie machen exakt null Unterschied. Nicht Actio und Reactio verwechseln oder gleichsetzen! Aber andersherum paßt's: Die Vergütungen richten sich natürlich nach der Höhe der Schranken.
Ich _liebe_ Henne-Ei-Problematiken *g* Besonders solche, denn es folgt ja:
Rechtsabwägung ist auch *immer* eine Güterabwägung.
Zusammengefasst also in etwa: Die Vergütungen richten sich nach der Höhe der Schranken, und die Schranken richten sich nach der Höhe der Vergütungen. Hab ich das richtig verstanden?
D.h., während z.B. Musiker nicht nur bzw. nicht unbedingt mit dem Verkauf von CDs ihren Lebensunterhalt verdienen (sie machen Aufführungen, die Musik wird im Radio & Co. gespielt, ...), haben Urheber genannter Medien diese Möglichkeiten nicht. Sie speisen ihren Lebensunterhalt im wesentlichen ausschließlich aus dem Verkauf.
Was ja wiederum so nicht stimmt: Urheber von Noten (inkl. Verlage) verdienen auch an Aufführungen, nämlich über GEMA-Gebühren. Das träfe nur zu bei Noten, die nicht für den Zweck der Aufführung erstellt werden, also z.B. bei Sachen, die für den Instrumentalunterricht geschrieben wurden.
Grüße,
Utz
Mitglied im Ring Deutscher Mäkler