Hi,
Und was dann "geboten" ist oder nicht, darüber entscheiden in Präzendenzfällen die Gerichte :-) Mein Kenntnisstand (allerdings nicht durch tatsächliche Kenntnisse tatsächlicher Präzendenzfälle gestützt, sondern: hat "man" mir so erzählt, daher mit gebotener Vorsicht zu genießen) ist wie gesagt: Vermeidung von Wendestellen ist kein Problem, Arbeitskopie um das Original nicht zu beschmuddeln ist ungeklärt.
IMHO kein Problem, solange das Original dein Eigentum ist (oder die Vorlage eben vergriffen ist).
Ja, ist mir aus dem Buchbereich bekannt. Ich dachte nur, es gäbe bei den Notenblättern noch strengere Richtlinien (na ja, ehrlicherweise habe ich nicht bedacht, daß ein Musikstück ja, wie ein Buch, aus mehreren Seiten besteht - da bringt es ja auch nichts, wenn man nur einzelne Seiten kopiert ... =;-))
Gruß, Cybaer (musikalisch, aber "Nicht-Noten-Leser" ;-))
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