Hi,
Hast Du schon mal was von Unverletzlichkeit der Wohnung gehört?
Und die Kontrolleure bewegen sich auf rechtlich sehr dünnem Eis, dass wissen Sie auch.
nunja, _erzwingen_ können sie das ja nicht. Aber Du hast schon recht: die Praxis (der jetzigen Sozialhilfe, die ja übernommen werden könnte) sieht anders aus: wer eine Durchsuchung verweigert, macht sich verdächtig und muß diesen Verdacht - ob begründet oder nicht - erst widerlegen, um Leistungen zu erhalten. Und um diesen zu wiederlegen, muß er sich mit einer Durchsuchung ohne richterliche Anordnung einverstanden erklären ... sofern es dazu dann nicht schon zu spät ist.
freundliche Grüße
Ingo