Hi,
nunja, _erzwingen_ können sie das ja nicht. Aber Du hast schon recht: die Praxis (der jetzigen Sozialhilfe, die ja übernommen werden könnte) sieht anders aus: wer eine Durchsuchung verweigert, macht sich verdächtig und muß diesen Verdacht - ob begründet oder nicht - erst widerlegen, um Leistungen zu erhalten. Und um diesen zu wiederlegen, muß er sich mit einer Durchsuchung ohne richterliche Anordnung einverstanden erklären ... sofern es dazu dann nicht schon zu spät ist.
Es ist beinahe Sicher, dass diese praxis übernommen wird.
Im Grunde ist der neue Antrag nämlich anderes als ein ausformulierter und an alle Bedürfnisse angepasstere Fragebogen nach BSHG.
Es geht auch anders..
Verweigern und Klagen.
Und Du bekommst bei solchen Maßnahmen recht.
Dazu mußt Du nur eine Bedingung erfüllen, Du mußt während der Zeit wo die Klage läuft Deine Lebensunterhalt bestreiten können, und das wird schwierig. (Die Klage selbst ist kostenfrei)
Ein bischen pervers ist das schon...
TomIRL