Hi,
Dazu mußt Du nur eine Bedingung erfüllen, Du mußt während der Zeit wo die Klage läuft Deine Lebensunterhalt bestreiten können, und das wird schwierig. (Die Klage selbst ist kostenfrei)
... bis unmöglich. Ich hatte mal eine Klage für einen Betreuten beim Verwaltungsgericht anhängig. Nach 2 1/2 Jahren wurde ein Termin anberaumt. Schade - ich hätte gern ein Grundsatzurteil in dieser Sache erstritten, aber der Betreute war inzwischen leider verstorben.
Und eine einstweilige Anordnung hat meinen Erfahrungen nach in den allermeisten Fällen keine Aussicht auf Erfolg.
Fazit: Sozialämter können ungeniert ihren Ermessensspielraum überziehen, da eine gerichtliche Überprüfung nicht stattfindet. Daher konnte ich Klienten meist auch nur raten, weder Widerspruch noch Klage einzureichen sondern die Bedingungen des Sozialamtes zu akzeptieren und wirklich _alles_ zu tun, was verlangt wird.
freundliche Grüße
Ingo