Hi Tom,
Kein Fernabsatzgeschäft ergo alles schick.
war mir auch schon aufgefallen, habe es jedoch nicht kommuniziert (ich liebe dieses Ferengi-Geschwafel: "der Sachverhalt soundso wurde kommuniziert ..." ;-). Immerhin habe ich geschrieben, dass das Urteil nicht 1:1 übernommen werden kann - reicht das zu meiner Ehrenrettung?
Hast Du mal ne Abmahnung bekommen?
Nein, habe ja auch immer hübsch "Impressum" geschrieben ... :-)
Aber jetzt mal im Ernst: Ich gebe zu, dass ich bei solchen Sachen lieber etwas vorsichtiger handle. Auch wenn eine Abmahnung vielleicht nicht haltbar ist, ärgerlich ist sie schon. Und auch wenn sie nur Zeit kostet, so doch sicherlich mehr als es braucht, einen Link "Impressum" zu setzen.
Auch das verlinkte Urteil erscheint mir ein Versuch ziemlich dreister Abzocke zu sein. Die Urteilsbegründung läst darauf schliessen, dass der Richter ziemlich sauer auf die Lottobude war.
Das ist ein weiterer Punkt: die unsichere Rechtslage bzw. die unsichere Urteilslage. Gerade die einander widersprechenden Urteile tragen zur Verunsicherung und auch zu derartigen Abzockmaschen bei.
Eine Allgmeingültigkeit würde ich daraus nicht ableiten.
Will ich auch gar nicht; wie gesagt, reine Vorsichtsmaßnahme, es tut ja nicht weh. Ein weiter Faktor ist für mich übrigens auch noch, dass "Impressum" ein (meiner Erfahrung nach) nahezu allegemeingültiger Begriff ist. Wenn ich die Anbieterdaten suche, schaue ich nach dem Impressum, und erst wenn ich das nicht finde, suche ich nach anderen Möglichkeiten ("Kontakt", Über uns" etc.).
Kiep kühl!
O'Brien
PS: Vielen Dank für deine sachlichen Antworten - das ist sehr erfrischend! (Und dieses PS ist ernst gemeint!)