Hiho,
den _beweis_, dass du das gerufen hast, hätte ich die gerne erbringen sehen.
Beweis durch Zeugnis beigeladener Beamter des PolVollZDienstes. Nach stetiger Rechtsprechung ist nicht ersichtlich, warum diese eine Falschaussage zu Lasten eines ihnen völlig fremden tätigen sollten. Auch kann hier davon ausgegangen werden, dass die Beamten in der konkreten Situation sowieso schon erhöhte Aufmerksamkeit an den Tag gelegt haben und daher "Verhören" ausgeschlossen werden kann.
Mehr? ;)
Gruß, Thoralf
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Sic Luceat Lux!
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