hallö,
Ich glaube, das nächste Mal werde ich meine Musik einfach lauter stellen.
nun, da du ja möglichkeiten findest, mit dem lärm klar zu kommen, bleibt noch die option, sich um die zu bemühen, die es wirklich was angeht: vater, mutter und nicht zuletzt das kind der familie. ordnungsstrafen, verhaftungen etc. helfen da oft erst, wenn eine(r) von ihnen bereit ist, dein problem als sein eigens anzuerkennen. (das recht ist da übrigens vor eineinhalb jahren entscheidend geändert worden: gewalt gehört nicht mehr zum notwendigen familienalltag. das greift aber zumeist erst, wenn es aus der familie selbst angezeigt wird.)
also kannst du die hypothese entwickeln, dass es zumindest für die entwicklung des kindes abträglich sein dürfte, dieses "zusammenleben" erleben zu müssen. der zuständige allgemeine sozialdienst (zumeist beim jugendamt) ist verpflichtet, sich um alle anzeichen der gefährdung des kindes(wohls) zu kümmern. mögliche interventionen könnten familenberatung, besuche eines erziehungsbeistandes usw. usf. sein. zumindest solltest du auf diese weise eine änderung des zustandes erreichen.
abgesehen davon sind die herren und damen verbeamteten ordnungshüter selbstverständlich dazu verpflichtet, gegen ruhestörenden lärm und körperverletzung vorzugehen - noch vielmehr wenn es darum geht, diese vor deren ausübung zu verhindern. das gewaltmonopol ist einer der grundpfeiler unseres gemeinschafts- und staatsverständnisses. hier könnte eine dienstaufsichtsbeschwerde weiterhelfen - wenn, ja wenn man nicht das gefühl hätte, dass der fehler zum system geworden wäre. um mal in der hier üblichen sprache zu hantieren: this bug remains as a feature.
grüße aus Leipzig
willie
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