hi,
"rechtfertigungen" für das wer und wie lange dabei wollte ich jetzt nicht provozieren; ein Woodfighter war mir persönlich halt noch kein so geläufiger nick.
[...] einen gewissen anspruch auf schutz als "künstlername" beanspruchen dürfen, oder ...?
Muß man dafür eigentlich irgendetwas vorweisen können?
m.W. einen gewissen "bekanntheitsgrad" unter diesem namen.
ob das regelmäßige posten unter einem nick im www dafür allerdings ausreicht, würde ich bezweifeln.
da dürfte schon eher bekanntheitsgrad im RL gefragt sein.
Als ich meinen neuen Ausweis beantragte, habe ich natürlich wiedermal vergessen danach zu fragen.
da erinnerst du mich gerade daran, dass meiner nur noch bis anfang juli gültig ist - ich sollte wohl langsam mal wieder ...
gruß,
wahsaga
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