Tach,
"rechtfertigungen" für das wer und wie lange dabei wollte ich jetzt nicht provozieren;
sollte auch nicht als Rechtfertigung verstanden sein, war eher mit einem Augenzwinkern geschrieben, da ich tatsächlich kurz vorher danach gesucht hatte.
ein Woodfighter war mir persönlich halt noch kein so geläufiger nick.
Kein Wunder, so häufig falle ich nicht auf, solange man mich nich im RL sieht.
ob das regelmäßige posten unter einem nick im www dafür allerdings ausreicht, würde ich bezweifeln.
da dürfte schon eher bekanntheitsgrad im RL gefragt sein.
Ich habe mal geforscht, das Landespersonalausweisgesetz schreibt natürlich nichts genaueres vor; es scheint als liege es in der Gewalt des jeweiligen Beamten.
Zitat: $4 Absatz 4
Bei der Antragstellung gibt der Antragsteller folgende Daten einschließlich der zum Nachweis ihrer Richtigkeit erforderlichen Hinweise an:
..., gegebenenfalls der Ordens- oder Künstlername, ...
Laut http://www.schreib-lust.de/Kaelo-Text2.htm scheint es unter Umständen zu funktionieren, also beim nächsten Mal denke ich hoffentlich daran.
mfg
Woodfighter