Hallo.
Ich habe mal geforscht, das Landespersonalausweisgesetz schreibt natürlich nichts genaueres vor; es scheint als liege es in der Gewalt des jeweiligen Beamten.
Wenn in deinen gültigen Sozialversicherungsausweis der Künstlersozialkasse dein Künstlername gemäß deines Antrages auf Mitgliedschaft vermerkt worden ist, schränkt sich der Spielraum des Beamten aber stark ein.
MfG, at