Weil: Diejenigen, die
Barrierefreiheit nach Paragraph 11, Bundesbehindertengleichstellungsgesetz, Anlage 1 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV, vom 17. Juli 2002)
verordnet haben,
haben mit Sicherheit
Üüüüüüüüberhaupt keinen Plan wie sie das jemals kontrollieren wollen.Müssen sie nicht. Das machen nette Zeitgenossen in Form von Abmahnungen gern für sie.
Ach Du meinst die paar bekloppten Anwälte....
Hmm, sorry, an die hab ich gerade mal nicht gedacht.
Viele Grüße, Rolf ;-)