Hallo Alexander,
mit der Argumentation müsste auch jeder Hausbesitzer sein Haus so bauen dass auch z.B. ein Rollstuhlfahrer es betreten bzw. befahren kann.
Unterschieden werden muss hier zwischen öffentlichem Raum / öffentlichen Einrichtungen, Firmen und Privatleuten.
Einem privaten Webautritt kann nicht vorgeschrieben werden barrierefrei zu sein.
Einem Internetauftritt einer Stadt, Behörde (z.B. Finanzamt), Bundestag,... sieht es da schon anders aus. Diesen kann dies vorgeschrieben werden.
Soweit ich weiss muss ja auch der Zugang zu deren Räumlichkeiten für Behinderte möglich sein.
Wie das bei Firmen aussieht weiss ich nicht???? Kann mir aber auch nicht vorstellen dass man denen vorschreiben kann Ihre Internetseiten umzubauen.
Ciao
Thommy