Belafonte Lyrics u.a.
Rolf Rost
- recht
Hallo liebe Forumer,
welche gesetzlichen Grundlagen muss ich denn berücksichtigen, wenn ich Songtexte auf meiner HP veröffentlichen möchte?
Der Hintergrund ist der: Ich habe an den xDR geschrieben und vorgeschlagen, dass die auf ihrer WebSite neben dem aktuellen Titel, der da gerade im Sender läuft, auch den Text bereithaben möchten, damit ich als Hörer mitsingen und dabei gleich auch ein bischen englisch lernen kann.
Nun, xDR hat mir zurückgeschieben (immerhin!):
<cite>
...verfügt über die Senderechte der Musiktitel. Die Rechte für eine
Veröffentlichung der "Lyrics" auf der Internetseite hat xDR nicht
erworben.
</cite>
Das ist mir nicht ganz schlüssig, weil: Wenn jemand die Texte abspielen darf, kann er doch auch den Text aufschreiben.
Oder brauchen wir hier in DE für jeden Furz eine Genehmigung!?
Viele Grüße, Rolf
Winterbilder aktuell:
http://www.rolfrost.de/album/winter/index.html
Hello,
siehe http://transpatent.com/gesetze/urhg1.html
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hi,
welche gesetzlichen Grundlagen muss ich denn berücksichtigen, wenn ich Songtexte auf meiner HP veröffentlichen möchte?
Der Songtext muß die dazu passende Lizenz haben oder Du hast die dazu erforderlichen Rechte erworben.
Das ist mir nicht ganz schlüssig, weil: Wenn jemand die Texte abspielen darf, kann er doch auch den Text aufschreiben.
Text und Musik und Interpretation unterliegen verschiedenen Urheberrechten (und haben bei heutigen Popsongs auch mindestens drei verschiedene Urheber). Deshalb werden die Rechte auch einzeln verkauft. "Nur abspielen" ist deshalb billiger als "Abspielen & Text veröffentlichen". Zudem ist der Text dauerhaft und das abspielen einmalig (ja, die _sind_ so beklopft ;-)
Oder brauchen wir hier in DE für jeden Furz eine Genehmigung!?
Hat in diesem Fall ausnahmsweise [sic!] nichts damit zu tun.
Ich kann das in diesem Fall auch ausnahmsweise einmal unterstützen, denn die Texter stehen nun wirklich ganz am Ende der Nahrungskette bei den Honoraren, da kommen nur noch Krümel an, wenn überhaupt.
so short
Christoph Zurnieden
Hello,
was mich dabei wundert: dass man noch den Titel des Songs in der Rundfunkzeitung schreiben darf. Das ist schließlich schriftliche Verwertung und Vervielfältigung eines Stückes des Werkes. *gg*
Und wem gehört der eigentlich? Dem Texter, dem Komponisten oder dem Musiker?
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hi,
Ich kann das in diesem Fall auch ausnahmsweise einmal unterstützen, denn die Texter stehen nun wirklich ganz am Ende der Nahrungskette bei den Honoraren, da kommen nur noch Krümel an, wenn überhaupt.
Da freut sich doch der Texter, wenn der seinen Text auf ner Website liest!
Viele Grüße, Rolf
Hello,
Da freut sich doch der Texter, wenn der seinen Text auf ner Website liest!
Und wenn er kein ausschließliches Nutzungsrecht an seinem Text erteilt hat, dann kann er Dir auch eines einräumen. Außerdem würde eine Webseite, die Songtexte sammelt, ein eigenes Werk darstellen.
Es wäre also sogar denkbar, dass der Urhbeber des Songtextes dann mit seinem dazu beitragen darf, auch wenn er den Text für ein einzelnes Werk ausschließlich vergeben hat. Das Urheberrecht macht da die eigenwilligsten Zicken.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hi,
Außerdem würde eine Webseite, die Songtexte sammelt, ein eigenes Werk darstellen.
Jo, genauso wie eine Webseite, die MP3s sammelt, auch ein eigenes Werk darstellt! =;->
Gruß, Cybaer
Hello,
Außerdem würde eine Webseite, die Songtexte sammelt, ein eigenes Werk darstellen.
Jo, genauso wie eine Webseite, die MP3s sammelt, auch ein eigenes Werk darstellt! =;->
Ja, das trifft auch für eine Seite zu, die MP3s sammelt.
Allerdings muss man trotzdem die Rechte der Vor-Urheber achten.
Wenn die gesammelten Werke nicht der freien Verwendung unterlagen, dann muss man die Einwilligung der Urheber haben.
Trotzdem stellt die Sammlung dann später ein eigenes Werk laut Urheberrecht dar.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hi,
Trotzdem stellt die Sammlung dann später ein eigenes Werk laut Urheberrecht dar.
Ich glaube nicht, daß eine solche Sammlung den für einen Schutz notwendigen Status einer Datenbank erreichen wird. Das beträfe auch nicht die Sammlung als solche, sondern höchstens den Index selbiger. :-)
Und eine Collage, eine weitere Möglichkeit, ist es schon gar nicht. =:-o
Käme denn noch etwas in Betracht?
Gruß, Cybaer
Hello,
Trotzdem stellt die Sammlung dann später ein eigenes Werk laut Urheberrecht dar.
Ich glaube nicht, daß eine solche Sammlung den für einen Schutz notwendigen Status einer Datenbank erreichen wird. Das beträfe auch nicht die Sammlung als solche, sondern höchstens den Index selbiger. :-)
Da magst Du glauben, was Du willst. Eine Datenbankl, die eine Sammllung darstellt, ist immer ein Werk im Sinne des Urheberrechts. Anders als beim Patentrecht, kennt das Urheberrecht nicht den Begriff der "Erfindunghöhe".
Auch wenn ich einen Pup in der Badewanne lasse und dieses Ereignis irgendwie dokumentiere, ist dies ein Werk im Sinne des Urheberrechts. Wenn es der Fotograf nämlich schafft, nicht gleich tot umzufallen, ist es "Kunst" :-))
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hi,
Eine Datenbankl, die eine Sammllung darstellt, ist immer ein Werk im Sinne des Urheberrechts.
Mit "immer" wäre ich etwas vorsichtiger! =:-)
Anders als beim Patentrecht, kennt das Urheberrecht nicht den Begriff der "Erfindunghöhe".
Es kannte analog die "geistige Schöpfungshöhe". Die ist zwar mittlerweile aus dem UrhG verschwunden, aber die *Gerichte* bewerten sie bei Streitigkeiten dennoch. 8-)
Auch wenn ich einen Pup in der Badewanne lasse und dieses Ereignis irgendwie dokumentiere, ist dies ein Werk im Sinne des Urheberrechts. Wenn es der Fotograf nämlich schafft, nicht gleich tot umzufallen, ist es "Kunst" :-))
Alles eine Frage der Argumentation. ;-)
Und die Putzfrau, die seinerzeit Beuss' "Fett-Badewanne" gereinigt hat, sah das wohl anders. :))
Gruß, Cybaer
Hello,
Anders als beim Patentrecht, kennt das Urheberrecht nicht den Begriff der "Erfindunghöhe".
Es kannte analog die "geistige Schöpfungshöhe". Die ist zwar mittlerweile aus dem UrhG verschwunden, aber die *Gerichte* bewerten sie bei Streitigkeiten dennoch. 8-)
Wenn ein Richter das tun würde, obwohl der Passus aus dem Gesetz entfernt wurde (glaube ich Dir einfach mal), könnt man ihm den A.... aufreißen. Das wäre dann nämlich Rechtsbeugung.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hi,
Wenn ein Richter das tun würde, obwohl der Passus aus dem Gesetz entfernt wurde (glaube ich Dir einfach mal), könnt man ihm den A.... aufreißen. Das wäre dann nämlich Rechtsbeugung.
Es kommt drauf an, wie man das auslegt und begründet. Schließlich ist das Urheberrecht nicht das alleinige Recht in diesem Land. Und die Richter haben eben nicht nur zu prüfen, ob eine bestimmte Rechtsauffassung mit dem speziellen Gesetz konform geht, sondern auch, welches Recht höher zu werten ist, wenn verschiedene Gesetze(steile) miteinander *konkurieren* (Stichwort z.B. UrhG vs. BGB).
Es *muß* also ggf. mittelbar die Schöpfungshöhe zur Entscheidung herangezogen werden, denn der Abwägungsprozess, welchem Recht Vorrang einzuräumen ist, bedarf ja auch zwingend der Abwägung der Wertigkeiten der beiden Positionen!
Gruß, Cybaer
Hi,
Das ist mir nicht ganz schlüssig, weil: Wenn jemand die Texte abspielen darf, kann er doch auch den Text aufschreiben.
Aufschreiben und Veröffentlichen sind aber verschiedene Dinge.
cu,
Andreas
Hello,
Aufschreiben und Veröffentlichen sind aber verschiedene Dinge.
Aber nur, wel es im allgemeinen Rechtsbrauch so entstanden ist und dann mal irgendwann zu unterschiedlichen Dingen erklärt wurde. Gesetze sind nicht logisch und ihre Anwendung schon gar nicht.
Wenn ich die Namen von Ganoven nicht nenne, mit denen ich gemeinsame Sache gemacht habe, dann geht das bestimmt böse für mich aus. Wenn ein Kohl aber die Namen von Ganoven nicht nennt, dann kommt er damit durch und bekommt wahrscheinlich sogar noch Geld dafür, dass er nicht versteuert.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Tachchen!
Das ist mir nicht ganz schlüssig, weil: Wenn jemand die Texte abspielen darf, kann er doch auch den Text aufschreiben.
Oder brauchen wir hier in DE für jeden Furz eine Genehmigung!?
Und wenn du mir erlaubt hast, Fotos von dir zu machen, darf ich auch deine
Gedichte online vertreiben, deine Telefonnummer posten und deine Winterbilder
verkaufen?
Jaja, ich weiß, der Zusammenhang zwischen Lied und Text ist enger als dies bei
den von mir an den Haaren herbeigezogenen Beispielen der Fall ist.
Aber letztlich erkauft sich der xDR halt nur ein Abspielrecht für den Bereich
Rundfunk.
Vielleicht wird's etwas deutlicher, wenn du dir vorstellst, Harry B. riefe
heute bei dir an und würde fragen, ob er ein Jugendgedicht von dir "versingen"
dürfte. Du meinst, deine Schulzeitgedanken seien ohnehin immer sehr deutlich
calypsolastig gewesen und erlaubst ihm dies für 1.000€ + 1ct/€, den er mal
verdient an Einnahmen aus Rundfunk etc.
Das Lied kommt gut an, der Rubel rollt und alle denken "Cooler Text!".
Gerade darum würde der xDR ihn gerne im Internet neben seiner Playlist
veröffentlichen und die BRAVO gerne eine Karaoke-CD rausbringen mit der
Melodie von Harry B. und deinem Text auf dem Cover.
Beim xDR verdienst du am Spielen des Liedes 1ct/€ mit, am Text jedoch 0€.
Bei der BRAVO-CD wird's noch lustiger. Du verdienst an der CD nix (ist ja
kein Text von dir drauf) und am Text nix (singt ja nicht Harry B.).
Also hast du jetzt ein total cooles Gedicht geschrieben, das alle Menschen
lieben und du verdienst kaum etwas. Doofer Vertrag mit Harry B.?
Nein, du wirst natürlich zuerst die Bravo verklagen, weil die ungefragt
deinen Text veröffentlicht und anschließend den xDR, weil die sich einbilden,
mit den Liedabspielrechten auch die Rechte am Text erworben zu haben.
Was dieses Beispiel so anders erscheinen lässt?
Das Auseinanderfallen von Liedrechteinhaber und Texter!
Aber warum sollte das sonst anders sein? Man macht sich nur weniger Gedanken drüber. ;-)
Gruß
Die schwarze Piste
Hallo,
welche gesetzlichen Grundlagen muss ich denn berücksichtigen, wenn ich Songtexte auf meiner HP veröffentlichen möchte?
Ich weiß zwar nicht genau wie das rechtlich aussieht, aber hast du schon einmal überlegt, "die Musikindustrie" zu fragen was die dazu sagen? Wäre ich ein Musikproduzenz würde ich es gerne sehen, wenn meine Texte mitgesungen werden, da der Text so im Kopf bleibt und die Platte vielleicht gekauft wird.
Selber hätte ich nicht um eine Lizenz für Liedtexte gefragt, ich bin immer davon ausgegangen, dass man die noch ohne Klagegefahr veröffentlichen darf. Ich frage mich auch ernsthaft, ob jeder dieser "lyricz"-Seiten eine Lizenz hat.
Gruß,
Severin
Hi,
Ich frage mich auch ernsthaft, ob jeder dieser "lyricz"-Seiten eine Lizenz hat.
Genausowenig wie die Websites mit geklauten Bildern oder Software.
Gruß, Cybaer
hi,
Ich frage mich auch ernsthaft, ob jeder dieser "lyricz"-Seiten eine Lizenz hat.
mich wundert vor allem, dass die MI nicht härter gegen diese vorzugehen versucht (bzw., tut sie es überhaupt?)
vor ein paar jahren waren die denen sicher noch zu "egal", um sich deswegen in den kampf mit dem rechtssystem irgendeines "schurkenstaates" zu stürzen, in dem diese sites gehostet werden - aber heutzutage, wo sich hinz und kunz musik "für umme" runterladen, mindern die den anreiz zum regulären kauf einer CD wahrscheinlich noch mehr, weil man die texte auch noch anderweitig beziehen kann ...
gruß,
wahsaga