Hello,
ich habe mich nun in den letzten Wochen intensiver mit dem Urheberrecht beschäftigt. Dabei blieb mindestens eine Frage offen:
Dürfen Hausbesitzer Bahnwagonbesitzer usw. ein Werk eines Sprayer einfach entfernen, ohne dafür einen gültigen Gerichtsbeschluss zu besitzen? Schließlich ist das Werk urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht sagt schließlich nichts darüber aus, dass das Werk auf dem eigenen Eigentum erstellt werden muss. Die zerstörung eines urheberrechtlich geschützen Werkes stellt jedoch eine Rechtsverletzung dar.
Schließlich könnte das Werk selbst auch einen wesentlich höheren Wert Darstellen, als die "Basis". Der Grundsatz zur Abwägung von Rechtsgütern gebietet hier schließlich auch eine gewisse Umsicht.
*gg*
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau