Hello,
War da nicht was von wegen Schöpfungshöhe?
konnte ich nichts finden im Gesetz. Ganz im Gegenteil:
<auszug>
§ 2
Geschützte Werke
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
- Werke der Musik;
- pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
- Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst
und Entwürfe solcher Werke;
- Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
- Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
- Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten,
- Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
</auszug>
Ich würde jetzt behaupten, dass ein Graffity sowohl ein Werk der angewandten Kunst, als auch ein Entwurf, als auch eine Skizze darstellen kann.
Wenn tatsächlich Urheberrecht für das Graffiti besteht, ist dieses Recht höher einzustufen als das Recht des Hausbesitzers auf Wiederherstellung seiner weißen Weste äh Wand?
Die Wand ist nur eine Sache und genießt deher nur ein "minderwertiges" Recht. Das Graffity ist eine "Werk" und genießt daher Urheberrecht.
Wenn Herr Rubens auf nicht bezahlter Leinwand gemalt hat, dann hat er ggf. auch eine "Sachbeschädigung" begangen. Die Leinwand wird bis heute nicht bezahlt sein, deshalb darf man aber trotzdem keinen Rubens vernichten.
Was mich daran interessiert? Endlich intensivere Harmonisierungsbestrebungen zwischen den Gestzen zu beginnen. Es muss doch möcglich sein, eine Partei zu gründen, die das mal vorantreibt. Schließlich erspart Rechtssicherheit eine Menge Reibungsverluste, was dazu führen könnte, dass unser Volkswirtschaft international endlich wieder einen führenden Platz einnehmen kann.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
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Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
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