Tom: Anwaltliche Perspektive

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Hello,

Nochmal das Zitat:
Ist eine rechtswidrige Tat begangen worden und hat der Täter oder Teilnehmer für die Tat oder aus ihr etwas erlangt,

Beim Graffiti auf fremder Wand erlangt der Sprayer aus dem Sprayen das Urheberrecht - dieses Sprayen ist aber rechtswidrige Sachbeschädigung.

Beim Schreiben auf geklautem Papier ist aber nicht das Schreiben die rechtswidrige Tat, sondern der Diebstahl des Papiers.
Aus dem Diebstahl des Papiers hat er kein Urheberrecht erlangt.

Ja, wenn man es so liest, muss man also erst das Haus klauen. ;-)

Die Sachbeschädigung beim Beschreiben des Papiers ist geringfügig und kann durch Ersatz mit neuem Papier aus dem Schreibwarenladen (auf Kosten des Täters) leicht wieder ausgeglichen werden - bei der Gebäudewand ist das nicht der Fall, die kann nicht so leicht ausgetauscht werden.

(es gilt natürlich wie immer: das ist meine Meinung als juristischer Laie)

Ja, so könnte man es aber lesen.
Schade nur, dass sich unsere Spezialisten nicht mal dazu melden.

Aber wenn man lange genug sucht, wird sich sicher auch noch ein Gesetz gegen die Verwertung beim Papierdieb finden lassen.

Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

Tom

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