Hello,
Ich habe mal eine größere Diskothek gebaut und der Kunde hat diese einfach der Brauerei sicherungsübereignet, obwohl sie ihm gar nicht gehört hat. Diese Übereignung hätte dann aber gegriffen, wenn die Brauerei in guten Glauben gehandelt hätte
Naja, der Notar und auch das Grundbuchamt hätten sich da aber auch noch irren müssen.Wieso dass? Rechtmäßiger Besitz setzt doch kein Eigentum an der Sache voraus.
Übereignung hat aber mit Eigentum und nicht mit Besitz zu tun.
Jein. Eine Sicherungsübereignung einer beweglichen Sache greift aber erst dann, wenn der Sicherungsnehmer physisch davon Besitz ergriffen hat. Zu diesem Zeitpunkt muss er außerdem gutgläubig sein.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
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Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau
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