Tom: On speed?

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Hello,

als Nicht-Jurist kann ich nur mein Rechtsempfinden widergeben. Und das sagt mir, daß sich die Frage nach irgendwelchen urheberrechtlichen Aspekten gar nicht erst stellt, wenn zur Entstehung des Werkes das Begehen einer Straftat unabdingbare Voraussetzung ist.

Wenn also einer das Papier klaut, auf dem er dann sein Buch schreibt, hat er kein Urheberrecht am Werk? Das kann ich so nicht nachvollziehen.

Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

Tom

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