Hi,
Dürfen Hausbesitzer Bahnwagonbesitzer usw. ein Werk eines Sprayer einfach entfernen, ohne dafür einen gültigen Gerichtsbeschluss zu besitzen? Schließlich ist das Werk urheberrechtlich geschützt.
War da nicht was von wegen Schöpfungshöhe? Die würde ich fast allen Graffitis absprechen ... ;-)
Das Urheberrecht sagt schließlich nichts darüber aus, dass das Werk auf dem eigenen Eigentum erstellt werden muss. Die zerstörung eines urheberrechtlich geschützen Werkes stellt jedoch eine Rechtsverletzung dar.
Wenn tatsächlich Urheberrecht für das Graffiti besteht, ist dieses Recht höher einzustufen als das Recht des Hausbesitzers auf Wiederherstellung seiner weißen Weste äh Wand?
cu,
Andreas
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Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
Schreinerei Waechter
Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
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