Mathias Bigge: Urheberrecht von Spayern

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Hi MudGuard,

Also es hat ja schon "Künstler" gegeben, die einfarbig angepinselte Leinwände als Kunstwerk verkauft haben.

Ein besonders berühmtes davon hängt im Centree Beaubourg in Paris und dürfte mehr wert sein, als wir im Rest unseres Lebens verdienen.

Zum Thema Sprayer: Es hat solche Prozesse gegeben, die den Aspekt thematisiert haben, ich meine mich zu erinnern, dass das zum ersten Mal beim "Sprayer von Zürich" der Fall war.

http://www.g26.ch/texte_graffiti_06.html
http://dejure.org/gesetze/rechtsprechung/Sprayer_von_Zuerich.html

Damit wäre das Übersprühen durch den Graffiteur auch schon eine Zerstörung eines Kunstwerks ...

In der Sprayer Szene wird es absolut abgelehnt, das Bild eines besseren zu übermalen. Das entscheidende Kriterium in der Szene ist also die Qualität.

Viele Grüße
Mathias Bigge