Hello,
Das würde bedeuten, dass es sonst weder eine Firma noch sonst eine Institution gegeben hätte, die auf deutschem Rechtsgebiet eine "S-Bahn" betrieben hätte,
Nö, wie hätten denn andere Institutionen das machen sollen?
Die wurden ursprünglich alle von der Deutschen Bundesbahn bzw. deren Rechtsnachfolger Deutsche Bahn AG im Auftrag der jeweiligen Verkehrsverbünde betrieben.
Ist ja erst seit der Umwandlung zur AG so, daß die Bahn AG anderen Gesellschaften Bahngleise vermieten muß, wenn diese das wünschen ...
Bei der betriebenen "S-Bahn" muss es sich ja nicht um einen Bahnbetrieb-gehandelt haben. Besser noch: für einen Bahnbetrieb ist S-Bahn eigentlich gar nicht schutzfähig, da es überwiegend beschreibende Wirkung hat. Davon ausgenommen sind wieder "alte eingeführte" Marken. Das sollte Die S-Bahn als Bahn (seit mindestens 1930) sein. Da aber die Bahn (nach Deiner Aussage) sie alleinige Nuzterin des Begriffes S-Bahn war, ist dieser achon aus diesem Grunde nicht schutzfähig, da er zu einem Allgemeinbegriff (dafür gibt es bestimmt ein juristischen Fachausdruck) geworden ist.
Der Begriff "S-Bahn" für den Betrieb der Bahn ist also frei. Das wird sich aber nicht auf das "S" auf kreisrundem grünem Grund ausweiten lassen. Denn Bildmarken sind ja nicht begrifflich.
Aber das "S" auf kreisrundem grünem Grund hat es schon Jahrelang vorher als Tasten von Scheribmaschinen gegeben. Muss man die nun alle abmontieren? Hier fehlt wohl die notwendige Unterscheidungskraft für eine bestandsfähige Marke.
Man müsste es nur drauf ankommen lassen.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
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