Hi,
Wenn es keine amtlichen Verkehrszeichen wären, dürften sie nicht einfach auf öffentlichem Grund aufgestestellt werden.
Du kannst ja mal auf öffentlichem Grund ein Schild aufstellen, und warten, was passiert. ;-)
Das ist Dir als Privatperson aber vollkommen unabhängig davon verboten, ob es sich um ein amtliches Verkehrszeichen oder ein sonstiges Schild handelt.
Und wie gesagt, ich weiß nicht, ob es sich bei den üblichen Stellplätzen um öffentlichen Grund handelt und falls nicht, ob eine Genehmigung zum Aufstellen des Schildes vorliegt.
Davon abgesehen hab ich schon viele nicht-Verkehrszeichen auf öffentlichem Grund gesehen, die über Monate vollkommen unbehelligt standen.
cu,
Andreas
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Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
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