Hi,
wirkliche Rechtsauskunft geben kann hier niemand, das ist klar.
Ja, aber zumindest Hinweise, was alles reinspielen könnte.
http://www.law-blog.de/archives/000094.html
http://www.schmunzelkunst.de/saq2.htm#schilder
http://www.bmvbw.de/Anlage19893/Strassenverkehrs-Ordnung.pdf
Die Frage ist nun, ob diese Hinweisschilder Verkehrszeichen sind.
Ich habe mal in der Straßenverkehrsordnung geblättert und nur das grün-gelbe H für Haltestellen gefunden. Hm.
Daraus ergibt sich _für mich_, daß die beiden Zeichen eben keine Verkehrszeichen sind und die Überlegungen zu Verkehrszeichen irrelevant sind.
Wie ich Dich kenne, hast Du schon gegoogelt und so wie ich nichts gefunden *g*
Hilfe, Du kennst mich zu gut ...
Ich habe nun die Bahn angeschrieben und um Auskunft gebeten. Mal sehen, ob was kommt ;-)
Ich hab selbiges mit dem MVV (Münchner Verkehrs-Verbund) getan.
cu,
Andreas
Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.