Hi,
Die Frage ist auch IMHO irrelevant. Denn vor allem die S-Symbole sind ja oft auch auf Vorwegweisern an den Einfallstraßen zu finden - und das sind amtliche Verkehrszeichen, die den Vorschriften der öffentlichen Straßen und Wege unterliegen.
§39 Abs. 2 Satz 1 + 2 STVO:
Verkehrszeichen sind Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen. Auch Zusatzschilder sind Verkehrszeichen.
(die Gefahrzeichen sind in §40, die Vorschriftzeichen in §41 und die Richtzeichen in §42 definiert)
Wegweiser sind in §42 beschrieben.
Zeichen 432 aus Abs. 8 (Wegweisung) ist das passende "zu innerörtlichen Zielen undzu Einrichtungen mit erheblicher Verkehrsbedeutung"
Im gegebenem Beispiel "Bahnhof" ist kein Logo zu sehen.
Hm. Wenn aus einem Wegweiser mit dem Schnellbahnsymbol abzuleiten wäre, daß das Schnellbahnsymbol frei verwendbar ist, dann dürften die Markenzeichen einiger Firmen frei verwendbar sein - gestern hab ich z.B. einen Wegweiser zum Aldi gesehen mit dem Aldi-Logo, das demnach ja auch frei verwendbar wäre (was ich aber doch stark anzweifle) ...
cu,
Andreas
Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.