Hello,
Davon abgesehen hab ich schon viele nicht-Verkehrszeichen auf öffentlichem Grund gesehen, die über Monate vollkommen unbehelligt standen.
Aber meine Anregung wirst Du doch verstanden haben.
Wenn es ein amtliches Verkehrszeichen ist, darfst Du es als Abbildung i.d.R. benutzen. Es ist nicht gesondert schutzfähig. Es genießt einen allgemeinen Schutz. Der beinhaltet auch die Schutzunwürdigkeit von Markenzeichen, die eine überwiegende Ähnlichkeit mit gültigen Verkehrszeichen haben. Ausnahmen ich ja auch schon gepostet. Diese Ausnahme wird aber bei erneuter Überprüfung auch keinen Bestand behalten.
Und noch ein Denkbeispiel:
Generell dürftest Du nach üblichem Rechtsbrauch Dein Auto anmalen, wie Du willst.
Es gitb aber auch hier wieder "Ausnahmen".
--> Erregung öffentlichen Ärgernisses
--> Störung der öffentlichen Ordnung
also keine Pornos auf dem Auto und auch keine Verkehrszeichen
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
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