Hi,
Hello,
lass Dich überraschen. http://www.aufrecht.de/3327.html
Hm. Daraus entnehme ich, daß abgewandelte Verkehrszeichen schutzfähig sein können.
Bei den beiden Bildchen, um die es mir geht, handelt es sich aber m.E. nicht um Verkehrszeichen.
Das solltest Du erstmal feststellen.
§41 STVO enthält das Haltestellenzeichen (Grüner Kreis mit gelber Füllung, darin grünes H).
http://www.dvr.de/dvrseite.aspx?section=492&sub=2&id=141&mode=60, Zeichen 224 (leider kein Anker/keine ID in der Nähe).
Weder das U noch das S finden sich in der STVO ==> es sind keine Verkehrszeichen.
Wenn es keine amtlichen Verkehrszeichen wären, dürften sie nicht einfach auf öffentlichem Grund aufgestestellt werden.
Sagt wer?
Und stehen die Schilder denn auf öffentlichem Grund?
Oder gehören die Grundstücke mit den Zugängen zur Untergrund-Bahn den jeweiligen Betreibergesellschaften?
Oder haben diese Betreiber die Genehmigung der zuständigen Behörde, die Schilder dort aufzustellen?
Bei den Schnellbahn-Schildern ist es ja so, daß die üblicherweise am Bahnhofsgebäude oder Bahnhofsgelände, also auf Bahn-Gelände stehen/hängen, also auf Grund und Boden der Betreiber.
cu,
Andreas
Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
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