Hi,
Also eine zunächst oberflächliche Recherche hat ergeben, dass beide Zeichen nicht geschützt sind.
Geschützt ist die Wortmarke S-Bahn. Ohne grafische Darstellung.
Ah ja. Heißt das, daß ich "S-Bahn" nicht als alt-Text verwenden darf für die Piktogramme (falls ich die nutzen darf)?
Außerdem sind diese diese beiden Zeichen nach meinem Rechtsempfinden eher so eine Art Pictogramme die bundesweit für ein bestimmtes Verkehrsmittel stehen.
Seh ich ja ähnlich. Aber Rechtsanwälte haben manchmal eine andere Sicht der Dinge als ich ...
Weißes U auf blauem Grund wird auch in Wien als Symbol benutzt - ist also nicht mal auf Deutschland beschränkt ...
cu,
Andreas
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Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
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