Städte haben bei Domainnamen ein Vorrecht, weshalb man bei der Domainsuche Städte von vornherein ausschließen sollte.
Das Namensrecht begrenzt sich aber nur auf die Second Level Domain, also der Domainname an sich. Die Top Level Domain, sprich die Endung, ist von diesem Recht ausgegrenzt, da sonst jede Stadt ihre eigene TLD hätte. Jedoch erstreckt sich das Namensrecht der Städte über alle geltenden TLDs, also auch über die Domains mit den Endungen .info, .com, .net, usw.
Des Weiteren ist zu beachten, dass sich das Namensrecht von Städten auch auf die umliegenden Bezirke ausweitet. Als Beispiel: www.ulm.de, www.ulm-west.de / www.ulmwest.de würden in den Rahmen des Namensrechts von Städten fallen. Das soll heißen, dass alle Stadtteilnamen in diesen Rechtsbereich mit einfließen.
Des Weiteren gilt: Wenn man in einer Stadt wohnt und den Stadtnamen für sich reserviert, verstößt man gegen das Namensrecht der Städte, denn allein ein Wohnsitz in der Stadt begründet nicht das Recht auf eine Domain mit dem Stadtnamen.
Es gibt jedoch eine Ausnahme in diesem Gesetz. Wenn man den Stadtnamen in einer Wortkombination als Domain reserviert, dann ist dies legal und man verstößt nicht gegen das Namensrecht von Städten. So wäre zum Beispiel www.ulm-info.de eine zulässige Domain für jeden privaten Domaininhaber. Er hat in diesem Grund nichts vor dem Namensrecht von Städten zu befürchten, da es sich hier ja nicht um den genauen Namen der Stadt handelt.
mfg DJ Kamp