N2O: Muss Domain-Inhaber auf Anfrage antworten?

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Hallo,

ich wollte für einen Kunden eine Domain registieren, die jedoch schon in Benutzung ist. Ergo schaute ich bei DENIC nach dem Inhaber dieser Domain und erfuhr diesen auch.

An die dort angegebene E-Mail-Adresse schrieb ich dann auch einen elektronischen Brief mit der Erklärung, dass ich mich für die Domain interessiere, zumal diese völlig im Netz "verwaist" (die Seite ist inhaltslos).

Jedoch hat sich der Inhaber (eine Firma aus Berlin) nach knapp einem Monat immer noch nicht gemeldet? Ist er dazu nicht verpflichtet?

Gruß
Lachgas

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Keine Verbesserung ist zu klein oder geringfügig, als dass man sie nicht durchführen sollte. (Adorno)