N2O: Muss Domain-Inhaber auf Anfrage antworten?

Hallo,

ich wollte für einen Kunden eine Domain registieren, die jedoch schon in Benutzung ist. Ergo schaute ich bei DENIC nach dem Inhaber dieser Domain und erfuhr diesen auch.

An die dort angegebene E-Mail-Adresse schrieb ich dann auch einen elektronischen Brief mit der Erklärung, dass ich mich für die Domain interessiere, zumal diese völlig im Netz "verwaist" (die Seite ist inhaltslos).

Jedoch hat sich der Inhaber (eine Firma aus Berlin) nach knapp einem Monat immer noch nicht gemeldet? Ist er dazu nicht verpflichtet?

Gruß
Lachgas

--
Keine Verbesserung ist zu klein oder geringfügig, als dass man sie nicht durchführen sollte. (Adorno)
  1. Hallo,

    Jedoch hat sich der Inhaber (eine Firma aus Berlin) nach knapp einem Monat immer noch nicht gemeldet? Ist er dazu nicht verpflichtet?

    Das wäre ja noch schöner. Dann könnte mich jemand mit Mails überhäufen, damit ich nicht mehr zum Arbeiten komme.

    Außerdem ist niemand verpflichtet, seine Mails abzurufen.

    Gruß Kalle

    1. Hallo,

      Das wäre ja noch schöner. Dann könnte mich jemand mit Mails überhäufen, damit ich nicht mehr zum Arbeiten komme.
      Außerdem ist niemand verpflichtet, seine Mails abzurufen.

      Qua deiner Definition wären dann ja auch das Impressum einer Webseite (laut MdStV vorgeschrieben) hinfällig. Außerdem handelt es sich ja hierbei um eine eingetragene Firma.

      Gruß
      Lachgas

      --
      Keine Verbesserung ist zu klein oder geringfügig, als dass man sie nicht durchführen sollte. (Adorno)
      1. Hallo,

        Qua deiner Definition wären dann ja auch das Impressum einer Webseite (laut MdStV vorgeschrieben) hinfällig. Außerdem handelt es sich ja hierbei um eine eingetragene Firma.

        Wieso? Eine Firma kann ein Telefon haben und nicht abnehmen, einen Briefkasten und nicht antworten. Was soll an einer Mailadresse juristisch so besonderes sein, dass sich auf einmal Verpflichtungen ergeben?

        Kalle

        1. Hallo,

          Wieso? Eine Firma kann ein Telefon haben und nicht abnehmen, einen Briefkasten und nicht antworten. Was soll an einer Mailadresse juristisch so besonderes sein, dass sich auf einmal Verpflichtungen ergeben?

          OK, dann kauf ich mir jetzt ein Bahnticket, fahre zur besagten Firma nach Berlin und klingel bei denen an der Haustür. Dann _haben_ sie eine Verpflichtung, mir Rede und Antwort zu stehen (aber nicht aus juristischen Gründen, wenn du verstehst was ich meine).

          ;-)

          Gruß
          Lachgas

          --
          Keine Verbesserung ist zu klein oder geringfügig, als dass man sie nicht durchführen sollte. (Adorno)
          1. Hi,

            OK, dann kauf ich mir jetzt ein Bahnticket, fahre zur besagten Firma nach Berlin und klingel bei denen an der Haustür. Dann _haben_ sie eine Verpflichtung, mir Rede und Antwort zu stehen

            Nö - die brauchen ja die Tür nicht zu öffnen.

            cu,
            Andreas

            --
            Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
            Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
    2. Jedoch hat sich der Inhaber (eine Firma aus Berlin) nach knapp einem Monat immer noch nicht gemeldet? Ist er dazu nicht verpflichtet?

      Das wäre ja noch schöner. Dann könnte mich jemand mit Mails überhäufen, damit ich nicht mehr zum Arbeiten komme.

      Außerdem ist niemand verpflichtet, seine Mails abzurufen.

      Nicht alles was Meinung ist, ist auch Gesetz oder in anderer Form rechtlich verbindlich.

      In der iX 1/2005 http://www.heise.de/kiosk/archiv/ix/05/01/116 war ein Artikel, der sich mit Emails im Geschäftsverkehr befasste. Wenn ich mich recht erinnere stand das da so: Alles was Privatleute mit dem Inhalt ihrer Briefkästen machen ist egal. Wenn aber jemand irgend eine (Email-, Post-, Was-auch-immer-)Adresse im Geschäftsverkehr angibt, so muss er die auch regelmäßig auf Nachrichten überprüfen.

      Die Ausrede: "Ich habe den Steuerbescheid nicht bekommen, weil ich meinen Briefkasten schon seit Jahren nicht mehr leere." gilt also nicht.

      An eine Pflicht zum Beantworten der Nachrichten kann ich mich nicht mehr erinnern.

  2. Hallo,

    An die dort angegebene E-Mail-Adresse schrieb ich dann auch einen elektronischen Brief mit der Erklärung, dass ich mich für die Domain interessiere, zumal diese völlig im Netz "verwaist" (die Seite ist inhaltslos).

    und wieso schliesst du daraus, dass die Domain nicht verwendet wird? Möglicherweise benutzt der Inhaber die Domain nur für FTP oder Emails und hat keine Website.

    Jonathan

  3. Hallo,

    zumal diese völlig im Netz "verwaist" (die Seite ist inhaltslos).

    Das Internet besteht aus mehr als nur über HTTP abrufbare Internetseiten...

    Viele Grüße
    Carsten

  4. hi,

    An die dort angegebene E-Mail-Adresse schrieb ich dann auch einen elektronischen Brief mit der Erklärung, dass ich mich für die Domain interessiere, zumal diese völlig im Netz "verwaist" (die Seite ist inhaltslos).

    zettel unter deiner windschutzscheibe:

    "wolle kaufe ihr auto!!! gegen gute geld!! rufen an schnellst möglich!"

    Jedoch hat sich der Inhaber (eine Firma aus Berlin) nach knapp einem Monat immer noch nicht gemeldet? Ist er dazu nicht verpflichtet?

    "wenn du nicht melde, ich schicke weiße kleinbus ..!!!"

    gruß,
    wahsaga

    --
    "Look, that's why there's rules, understand? So that you _think_ before you break 'em."
    1. Hallo,

      "wolle kaufe ihr auto!!! gegen gute geld!! rufen an schnellst möglich!"
      "wenn du nicht melde, ich schicke weiße kleinbus ..!!!"

      haha.

      Gruß
      Lachgas

      --
      Keine Verbesserung ist zu klein oder geringfügig, als dass man sie nicht durchführen sollte. (Adorno)
  5. Hello,

    es gibt durchaus Vorschriften für den Geschäftsverkehr zwischen Kaufleuten.
    Und da muss man unter Umständen auch antworten, sonst kann der Fragende daraus Rechte ableiten.
    Allerdings wird die Beweislast, dass er denn gefragt hat, bei ihm liegen.

    Normale eMail unf Fax genügen mWn immer noch nicht der ordentlichen Schriftform (oder wie das auf juristisch heißt). Wie das nun  mit zertifizierter email ist, wäre dann schon die nächste Frage.

    Ich würde es also nicht so lakonisch lächenld abtun wollen, sondern nochmal genau recherchieren.

    Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

    Tom

    --
    Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
    Nur selber lernen macht schlau