Muss Domain-Inhaber auf Anfrage antworten?
N2O
- recht
0 Kalle_Worms0 N2O0 dedlfix
0 Jonathan Zeller0 CarstenP0 wahsaga0 N2O
0 Tom
Hallo,
ich wollte für einen Kunden eine Domain registieren, die jedoch schon in Benutzung ist. Ergo schaute ich bei DENIC nach dem Inhaber dieser Domain und erfuhr diesen auch.
An die dort angegebene E-Mail-Adresse schrieb ich dann auch einen elektronischen Brief mit der Erklärung, dass ich mich für die Domain interessiere, zumal diese völlig im Netz "verwaist" (die Seite ist inhaltslos).
Jedoch hat sich der Inhaber (eine Firma aus Berlin) nach knapp einem Monat immer noch nicht gemeldet? Ist er dazu nicht verpflichtet?
Gruß
Lachgas
Hallo,
Jedoch hat sich der Inhaber (eine Firma aus Berlin) nach knapp einem Monat immer noch nicht gemeldet? Ist er dazu nicht verpflichtet?
Das wäre ja noch schöner. Dann könnte mich jemand mit Mails überhäufen, damit ich nicht mehr zum Arbeiten komme.
Außerdem ist niemand verpflichtet, seine Mails abzurufen.
Gruß Kalle
Hallo,
Das wäre ja noch schöner. Dann könnte mich jemand mit Mails überhäufen, damit ich nicht mehr zum Arbeiten komme.
Außerdem ist niemand verpflichtet, seine Mails abzurufen.
Qua deiner Definition wären dann ja auch das Impressum einer Webseite (laut MdStV vorgeschrieben) hinfällig. Außerdem handelt es sich ja hierbei um eine eingetragene Firma.
Gruß
Lachgas
Hallo,
Qua deiner Definition wären dann ja auch das Impressum einer Webseite (laut MdStV vorgeschrieben) hinfällig. Außerdem handelt es sich ja hierbei um eine eingetragene Firma.
Wieso? Eine Firma kann ein Telefon haben und nicht abnehmen, einen Briefkasten und nicht antworten. Was soll an einer Mailadresse juristisch so besonderes sein, dass sich auf einmal Verpflichtungen ergeben?
Kalle
Hallo,
Wieso? Eine Firma kann ein Telefon haben und nicht abnehmen, einen Briefkasten und nicht antworten. Was soll an einer Mailadresse juristisch so besonderes sein, dass sich auf einmal Verpflichtungen ergeben?
OK, dann kauf ich mir jetzt ein Bahnticket, fahre zur besagten Firma nach Berlin und klingel bei denen an der Haustür. Dann _haben_ sie eine Verpflichtung, mir Rede und Antwort zu stehen (aber nicht aus juristischen Gründen, wenn du verstehst was ich meine).
;-)
Gruß
Lachgas
Hi,
OK, dann kauf ich mir jetzt ein Bahnticket, fahre zur besagten Firma nach Berlin und klingel bei denen an der Haustür. Dann _haben_ sie eine Verpflichtung, mir Rede und Antwort zu stehen
Nö - die brauchen ja die Tür nicht zu öffnen.
cu,
Andreas
Jedoch hat sich der Inhaber (eine Firma aus Berlin) nach knapp einem Monat immer noch nicht gemeldet? Ist er dazu nicht verpflichtet?
Das wäre ja noch schöner. Dann könnte mich jemand mit Mails überhäufen, damit ich nicht mehr zum Arbeiten komme.
Außerdem ist niemand verpflichtet, seine Mails abzurufen.
Nicht alles was Meinung ist, ist auch Gesetz oder in anderer Form rechtlich verbindlich.
In der iX 1/2005 http://www.heise.de/kiosk/archiv/ix/05/01/116 war ein Artikel, der sich mit Emails im Geschäftsverkehr befasste. Wenn ich mich recht erinnere stand das da so: Alles was Privatleute mit dem Inhalt ihrer Briefkästen machen ist egal. Wenn aber jemand irgend eine (Email-, Post-, Was-auch-immer-)Adresse im Geschäftsverkehr angibt, so muss er die auch regelmäßig auf Nachrichten überprüfen.
Die Ausrede: "Ich habe den Steuerbescheid nicht bekommen, weil ich meinen Briefkasten schon seit Jahren nicht mehr leere." gilt also nicht.
An eine Pflicht zum Beantworten der Nachrichten kann ich mich nicht mehr erinnern.
Hallo,
An die dort angegebene E-Mail-Adresse schrieb ich dann auch einen elektronischen Brief mit der Erklärung, dass ich mich für die Domain interessiere, zumal diese völlig im Netz "verwaist" (die Seite ist inhaltslos).
und wieso schliesst du daraus, dass die Domain nicht verwendet wird? Möglicherweise benutzt der Inhaber die Domain nur für FTP oder Emails und hat keine Website.
Jonathan
Hallo,
zumal diese völlig im Netz "verwaist" (die Seite ist inhaltslos).
Das Internet besteht aus mehr als nur über HTTP abrufbare Internetseiten...
Viele Grüße
Carsten
hi,
An die dort angegebene E-Mail-Adresse schrieb ich dann auch einen elektronischen Brief mit der Erklärung, dass ich mich für die Domain interessiere, zumal diese völlig im Netz "verwaist" (die Seite ist inhaltslos).
zettel unter deiner windschutzscheibe:
"wolle kaufe ihr auto!!! gegen gute geld!! rufen an schnellst möglich!"
Jedoch hat sich der Inhaber (eine Firma aus Berlin) nach knapp einem Monat immer noch nicht gemeldet? Ist er dazu nicht verpflichtet?
"wenn du nicht melde, ich schicke weiße kleinbus ..!!!"
gruß,
wahsaga
Hallo,
"wolle kaufe ihr auto!!! gegen gute geld!! rufen an schnellst möglich!"
"wenn du nicht melde, ich schicke weiße kleinbus ..!!!"
haha.
Gruß
Lachgas
Hello,
es gibt durchaus Vorschriften für den Geschäftsverkehr zwischen Kaufleuten.
Und da muss man unter Umständen auch antworten, sonst kann der Fragende daraus Rechte ableiten.
Allerdings wird die Beweislast, dass er denn gefragt hat, bei ihm liegen.
Normale eMail unf Fax genügen mWn immer noch nicht der ordentlichen Schriftform (oder wie das auf juristisch heißt). Wie das nun mit zertifizierter email ist, wäre dann schon die nächste Frage.
Ich würde es also nicht so lakonisch lächenld abtun wollen, sondern nochmal genau recherchieren.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom