dedlfix: Muss Domain-Inhaber auf Anfrage antworten?

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Jedoch hat sich der Inhaber (eine Firma aus Berlin) nach knapp einem Monat immer noch nicht gemeldet? Ist er dazu nicht verpflichtet?

Das wäre ja noch schöner. Dann könnte mich jemand mit Mails überhäufen, damit ich nicht mehr zum Arbeiten komme.

Außerdem ist niemand verpflichtet, seine Mails abzurufen.

Nicht alles was Meinung ist, ist auch Gesetz oder in anderer Form rechtlich verbindlich.

In der iX 1/2005 http://www.heise.de/kiosk/archiv/ix/05/01/116 war ein Artikel, der sich mit Emails im Geschäftsverkehr befasste. Wenn ich mich recht erinnere stand das da so: Alles was Privatleute mit dem Inhalt ihrer Briefkästen machen ist egal. Wenn aber jemand irgend eine (Email-, Post-, Was-auch-immer-)Adresse im Geschäftsverkehr angibt, so muss er die auch regelmäßig auf Nachrichten überprüfen.

Die Ausrede: "Ich habe den Steuerbescheid nicht bekommen, weil ich meinen Briefkasten schon seit Jahren nicht mehr leere." gilt also nicht.

An eine Pflicht zum Beantworten der Nachrichten kann ich mich nicht mehr erinnern.