N2O: Muss Domain-Inhaber auf Anfrage antworten?

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Hallo,

Das wäre ja noch schöner. Dann könnte mich jemand mit Mails überhäufen, damit ich nicht mehr zum Arbeiten komme.
Außerdem ist niemand verpflichtet, seine Mails abzurufen.

Qua deiner Definition wären dann ja auch das Impressum einer Webseite (laut MdStV vorgeschrieben) hinfällig. Außerdem handelt es sich ja hierbei um eine eingetragene Firma.

Gruß
Lachgas

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Keine Verbesserung ist zu klein oder geringfügig, als dass man sie nicht durchführen sollte. (Adorno)