Die Musikwirtschaft hat beim Landgericht München I erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen den Zeitschriftenverlag Heise erwirkt, der einen Beitrag zur Umgehung des Kopierschutzes von DVDs publiziert und verlinkt hatte.
Pressemitteilung der IFPI: http://www.ifpi.de/news/news-572.htm
Stellungnahme von HEISE: http://www.heise.de/ct/05/09/028/
Die Berufungsverhandlung hiergegen findet vor dem
29. Zivilsenat des OLG München
am Donnerstag, den 28. Juli 2005 um 11:45 Uhr
im Sitzungssaal E 06
statt. Sie wird rechtlich wohl interessant werden. Bereits 2001 hat das OLG München eine entsprechende Link-Haftung bejaht: http://www.heise.de/newsticker/meldung/19855
Naja und von der von Herrn Müntz angestrebte Grundsatzentscheidung zur Linkaftung http://www.heise.de/newsticker/meldung/21156 bleiben nur die Spendengelder übrig ;-)
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)