Gravenreuth: OLG München

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Die Musikwirtschaft hat beim Landgericht München I erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen den Zeitschriftenverlag Heise erwirkt, der einen Beitrag zur Umgehung des Kopierschutzes von DVDs publiziert und verlinkt hatte.

Pressemitteilung der IFPI: http://www.ifpi.de/news/news-572.htm
Stellungnahme von HEISE: http://www.heise.de/ct/05/09/028/

Die Berufungsverhandlung hiergegen findet vor dem

29. Zivilsenat des OLG München
am Donnerstag, den 28. Juli 2005 um 11:45 Uhr
im Sitzungssaal E 06

statt. Sie wird rechtlich wohl interessant werden. Bereits 2001 hat das OLG München eine entsprechende Link-Haftung bejaht: http://www.heise.de/newsticker/meldung/19855

Naja und von der von Herrn Müntz angestrebte Grundsatzentscheidung zur Linkaftung http://www.heise.de/newsticker/meldung/21156 bleiben nur die Spendengelder übrig ;-)
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Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)