Gravenreuth: OLG München

Die Musikwirtschaft hat beim Landgericht München I erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen den Zeitschriftenverlag Heise erwirkt, der einen Beitrag zur Umgehung des Kopierschutzes von DVDs publiziert und verlinkt hatte.

Pressemitteilung der IFPI: http://www.ifpi.de/news/news-572.htm
Stellungnahme von HEISE: http://www.heise.de/ct/05/09/028/

Die Berufungsverhandlung hiergegen findet vor dem

29. Zivilsenat des OLG München
am Donnerstag, den 28. Juli 2005 um 11:45 Uhr
im Sitzungssaal E 06

statt. Sie wird rechtlich wohl interessant werden. Bereits 2001 hat das OLG München eine entsprechende Link-Haftung bejaht: http://www.heise.de/newsticker/meldung/19855

Naja und von der von Herrn Müntz angestrebte Grundsatzentscheidung zur Linkaftung http://www.heise.de/newsticker/meldung/21156 bleiben nur die Spendengelder übrig ;-)
_________________
Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

  1. Hi,

    statt. Sie wird rechtlich wohl interessant werden. Bereits 2001 hat das OLG München eine entsprechende Link-Haftung bejaht: http://www.heise.de/newsticker/meldung/19855

    wie stellt sich denn "Linkhaftung" juristisch dar?

    Naja und von der von Herrn Müntz angestrebte Grundsatzentscheidung zur Linkaftung http://www.heise.de/newsticker/meldung/21156 bleiben nur die Spendengelder übrig ;-)

    Ehrenamtliches Verhalten ist eben letztlich unwirtschaftlich und darum auch eher untauglich.

    Aber, bitte mal etwas deutlicher werden i.p. Linkhaftung und so. Eventuell waeren auch die "sozialen" Folgen von Interesse.

    Gruss,
    Ludger

    1. wie stellt sich denn "Linkhaftung" juristisch dar?

      AG Regensburg „Link auf Spielcasino“ (Az.: 6 C 295/04)
      „Die Klägerin begehrt von dem Beklagten die Erstattung von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten, die ihr auf Grund der Einschaltung eines Rechtsanwaltes im Rahmen eines wettbewerbsrechtlichen Abmahnungsverfahren gegen den Beklagten entstanden sind.
      (...)
      Wann sich der Geschäftsführer ohne Auftrag im Rahmen einer Abmahnung eines Anwaltes bedienen darf, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Je massiver der wettbewerbsrechtliche Verstoß des jeweiligen Geschäftsherrn ist, desto eher darf sich der Geschäftsführer ohne Auftrag bei der Abmahnung eines Rechtsanwaltes bedienen, wobei zusätzlich die Frage der geschäftlichen Gewandtheit des Geschäftsführers ohne Auftrag entscheidungserheblich ist.
      In dem hier konkret zu beurteilenden und zu entscheidenden Fall stellt sich die Sachlage zur Überzeugung des Gerichtes so dar, dass der Beklagte keinerlei Absicht hatte, mit der Klägerin in wettbewerbsrechtliche relevante Konkurrenz zu treten. (Wird weiter ausgeführt)
      (...)
      Zur Überzeugung des Gerichtes besitzt die Klägerin auch die erforderliche Fachkunde hinsichtlich der wettbewerbsrechtlichen Relevanz der Website des Beklagten, so dass auch unter diesem Aspekt der Rechtsrat eines Anwaltes nicht einzuholen war. Schliesslich handelt es sich bei der Klägerin um die Management Gesellschaft der fünf in Schleswig-Holstein konzessionierten Spielbanken.
      (...)
      Umstände, die die Zulassung einer Berufung trotz Nichterreichen der Berufungssumme begründen könnten, erkennt das Gericht nicht. Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung. Grundsätzliche Bedeutung ist nicht gegeben.“
      Urteil vom 29. Juni .2004
      Volltext: http://www.r-archiv.de/modules.php?name=News&file=article&sid=1426

      LG Nürnberg "Link-Haftung"
      (Az.: 3 U 4168/99 )
      Nach § 5 Abs. 1 TDG haftet nicht nur, wer eigene Inhalte im Internet anbietet, sondern auch wer sich fremde Texte zu eigen macht.
      Weiter ist der Handlungsort eines Link nach Art. 40 Abs. 1 Satz 1 EGBGB bei Äußerungsdelikten auch der Ort, wo die Äußerung bestimmungsgemäß verbreitet wird, also dort wo im Fall von Verletzungshandlungen über das Internet der beanstandete Inhalt bestimmungsgemäß abgerufen werden kann.
      Urteil vom 8.02. 2000

      LG München I „keine Schadensersatz für Linksetzung“ (Az.: 7 O 18165/03
      Hauptsacheverfahren zu dem einstweiligen Verfügungsverfahren 7 0 13310/03 (OLG München, 18 U 1731/04)
      “Die Klägerin macht Ansprüche auf Unterlassung, Geldentschädigung, Schadensersatz und Feststellung wegen der Zugänglichmachung von Aktaufnahmen im Internet geltend. Die Klägerin ist Studentin. Die Zeitschrift PLAYBOY veröffentlichte mit ihrer Zustimmung in der März﷓Ausgabe des Jahres 2002 sowie in der Online﷓Ausgabe mehre Aktfotos der Klägerin, u.a. die streitgegenständlichen.
      Der Beklagte betreibt teils als Einzelperson ([...]), teils gemeinsam mit einem GbR﷓Mitgesellschafter, teils als Gesellschafter der wirtschaftlich zu 50% von ihm gehaltenen [...] GmbH & Co. KG mehrere Internetseiten, auf denen Bilder pornografischen Inhalts gegen Entgelt angeboten werden.
      Dritte, z.B. andere Anbieter von Erotikseiten, können ihre Seiten über ein Formular in die Linksammlung unter www.[...].de eintragen.
      [....]
      Entscheidungsgründe:
      Unterlassungsanspruch
      Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch folgt aus einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Klägerin wegen unerlaubter Verwertung ihres Bildnisses (Ziffer 1.a des Versäumnisurteils) nach §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 22, 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG und Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Formulierung des Links (Ziffer 1.b des Versäumnisurteils) nach §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1, Abs.2 BGB. Der Beklagte haftet insoweit als Mitstörer auf Unterlassung weiterer Verletzungshandlungen.
      [....]
      Durch diesen Link wird einer nicht unerheblichen Anzahl von Internetnutzern der zugriff auf die eigentliche Bildseite aber erst ermöglicht. wie der Anlage K 8 (S. 2) zu entnehmen ist, erfolgten im Zeitraum 14.3.2002 bis 15.7.2003 mindestens 1082 Zugriffe.
      III. Der Beklagte haftet zumindest als Mitstörer auf Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen.
      [….]
      C. weitere Ansprüche
      Die weiteren von der Klägerin geltend gemachten Ansprüche auf Schadensersatz und Geldentschädigung setzen allesamt Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) voraus, von dem vorliegend nicht ausgegangen werden kann (I. und II.). Ansprüche auf bereicherungsrechtlichen Ausgleich bestehen nur zum Teil (III.).
      I. Von einer vorsätzlichen Rechtsgutverletzung durch den Beklagten, für die die Haftungsprivilegierung des TDG ohnehin nicht eingreifen würde, kann vorliegend nicht ausgegangen werden.
      Vorsatz setzt Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung voraus. Da der Beklagte nach nicht widerlegten Vortrag den Link weder selbst gesetzt, noch bis zur Abmahnung durch die Klägerin positive Kenntnis von dem Link hatte, scheitert die Annahme eines Vorsatzes bereits am fehlenden Wissenselement.
      [...]
      Dem Beklagten kann auch kein Fahrlässigkeitsvorwurf gemacht werden.
      Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 Abs. 2 BGB). Dies wäre im vorliegenden Fall dann zu bejahen, wenn der Beklagte ihn treffende Überprüfungspflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß wahrgenommen oder den Link nicht unverzüglich nach Kenntniserlangung gelöscht hätte.
      1. Nach der oben bereits wiederholt zitierten neusten Rechtsprechung des BGH (BGH, Urt. v. 11.3.2004, Az. I ZR 304/01; BeckRS 2004 08137) ist einem Internetunternehmen auch außerhalb des Anwendungsbereiches des TDG nicht zuzumuten, jedes Drittangebot vor der Veröffentlichung auf mögliche Rechtsverletzungen hin zu untersuchen, da diese Obliegenheit das gesamte Geschäftsmodell in Frage stellen würde.
      Da die Geschäftstätigkeit des Beklagten mit derjenigen von Ebay durchaus vergleichbar ist, sind diese Grundsätze auch auf den vorliegenden Fall anzuwenden.
      Mithin kann die insoweit weitergehende, frühere Rechtsprechung verschiedener Instanzgerichte (vgl. OLG München GRUR 2001, 499 MIDI﷓Files; OLG München NJW﷓RR 2002, 1048 Internet-Verkehrssicherungspflicht durch Hyperlinks; LG Köln CR 4/2004, 304 ﷓ Haftung des Providers  für persönlichkeitsrechtsverletzende Portalinhalte) hier kein anderes Ergebnis rechtfertigen. „
      Urteil vom 7. Oktober 2004
      Volltext: http://www.netlaw.de/urteile/lgm_41.htm

      LG Hamburg " Wettbewerbswidrigkeit eines Links"  (Az.: 312 O 606/00 )
      Verweist die Homepage eines Wettbewerbers auf diejenige der Muttergesellschaft und befindet sich dort ein Link auf das Produktangebot eines Konkurrenten, so braucht der Konkurrent diese Verlinkung nicht zu dulden, vielmehr ist ein derartiger Link nach § 1 UWG wettbewerbswidrig, denn ebenso wenig wie einen Link bräuchte der Konkurrent Werbung durch einen anderen zu dulden.
      Urteil vom 2.01. 2001

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr. v. Gravenreuth
      Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

      1. Hi,

        1. Nach der oben bereits wiederholt zitierten neusten Rechtsprechung des BGH (BGH, Urt. v. 11.3.2004, Az. I ZR 304/01; BeckRS 2004 08137) ist einem Internetunternehmen auch außerhalb des Anwendungsbereiches des TDG nicht zuzumuten, jedes Drittangebot vor der Veröffentlichung auf mögliche Rechtsverletzungen hin zu untersuchen, da diese Obliegenheit das gesamte Geschäftsmodell in Frage stellen würde.

        sowas verstehe ich, eine Pruefung auf moegliche Rechtsverletzungen von Dritten durch den Betreiber ist nicht moeglich, weil sonst das Geschaeftsmodell bereits aus rein rechtlichen Gruenden nicht funktionieren wuerde und so etwas ist nicht gewuenscht, weil destruktiv (wuerde Deutschland bspw. international isolieren).

        Aber die anderen Sachen habe ich inhaltlich nicht ganz nachvollziehen koennen. Was ist Linkhaftung genau? Ist es wirklich so, dass man als Betreiber fuer verlinkte Inhalte mithaftet? Das ist doch genau genau wie oben eine Verunmoeglichmachung der Verlinkung von fremden Inhalten? Das heisst, das "Geschaeftsmodell Verlinkung" waere selbst in Deutschland in Frage gestellt? (Oder reicht - wie hier oft behauptet - eine Distanzierungsfloskel?)

        (Ich weiss, dass das hier schon einige Male, vermutlich eher auf tiefem Niveau, diskutiert worden ist und frage lieber den zwar hier isolierten, aber ganz vermutlich doch im Grossen und Ganzen leistungsfaehigen "Profi".)

        Gruss,
        Ludger

  2. Hallo Gravenreuth,

    dass die Justiz in Bayern von Bundesgerichten auf den Boden des Grundgesetzes zurückgeholt werden muss, ist uns doch bekannt, das ist ein alter Hut! Belehre mich eines Besseren, aber hängen dort nur in den Schulen oder nicht etwa auch in den Gerichtssälen Kruzifixe als untrüglicher Beleg der Befangenheit?

    Gruß Gernot

    1. Hallo Gravenreuth,

      dass die Justiz in Bayern von Bundesgerichten auf den Boden des Grundgesetzes zurückgeholt werden muss, ist uns doch bekannt, das ist ein alter Hut!

      Welches Grundrecht wäre verletzt? Zur Berichterstattung (= Pressefreiheit) braucht man keine technische Downloadhilfe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr. v. Gravenreuth
      Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

      1. Hallo Gravenreuth,

        Welches Grundrecht wäre verletzt? Zur Berichterstattung (= Pressefreiheit) braucht man keine technische Downloadhilfe.

        Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit natürlich. Es ist international absolut üblich, Web-Adressen bei Nennung im Netz zu verlinken. Die aus dem regionalen Kontext heraus verständliche Provinzialität sollte sich nicht auf ganz Deutschland ausweiten. Das würde uns weltweit zum Gespött machen. Ich hoffe, dass spätestens ein Gericht auf Bundesebene dem Einhalt gebietet. Sonst muss es halt der europäische Gerichtshof für Menschenrechte tun. Das wäre für uns Deutsche aber eine Blamage ersten Ranges.

        Gruß Gernot

        1. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit natürlich. Es ist international absolut üblich, Web-Adressen bei Nennung im Netz zu verlinken.

          Das ist IMO kein Argument. Im Ausland darf der Holocaust auf Homepages auch bestritten/relativiert werden.

          Die aus dem regionalen Kontext heraus verständliche Provinzialität sollte sich nicht auf ganz Deutschland ausweiten. Das würde uns weltweit zum Gespött machen. Ich hoffe, dass spätestens ein Gericht auf Bundesebene dem Einhalt gebietet. Sonst muss es halt der europäische Gerichtshof für Menschenrechte tun.

          Wieso sollte der für ein GmbH zuständig sein?

          Mit freundlichen Grüßen

          Günter Frhr. v. Gravenreuth
          Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

          1. Hallo Günter,

            Die aus dem regionalen Kontext heraus verständliche Provinzialität sollte sich nicht auf ganz Deutschland ausweiten. Das würde uns weltweit zum Gespött machen. Ich hoffe, dass spätestens ein Gericht auf Bundesebene dem Einhalt gebietet. Sonst muss es halt der europäische Gerichtshof für Menschenrechte tun.

            Wieso sollte der für ein GmbH zuständig sein?

            Wieso sollte es denn die Musikindustrie dafür zuständig sein?

            Grüße
            Thomas

            --
            Surftip: kennen Sie schon Pipolino's Clowntheater?
            http://www.clowntheater-pipolino.net/
          2. Hi,

            Wieso sollte der für ein GmbH zuständig sein?

            Hmm, steht "GmbH" hier für "Gericht mit begrenztem Hirn"?

            *SCNR*

            Gruß, Cybaer

            --
            Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
      2. Tachchen!

        Welches Grundrecht wäre verletzt? Zur Berichterstattung (= Pressefreiheit) braucht man keine technische Downloadhilfe.

        Dem könnte man sich ja mit etwas internetphober Sichtweise auf das Problem
        sogar noch anschließen, aber die etwas kurzsichtige Begründung des Urteils
        würde IMHO zu folgendem Ergebnis führen:

        Ich schreibe morgen in meinem privaten Blog folgenden Artikel:

        "Der unsägliche Heiseverlage berichtet in einem Beitrag über
            verbotene Kopierschutzumgehungstools. Ich bin entrüstet!"

        Und übermorgen bekomme ich Post von Ihnen, weil so das Auffinden der
        inkriminierten Software "um ein Vielfaches vereinfacht" würde.

        Das kann kaum der Sinn und Zweck der Übung sein!?

        Gruß

        Die schwarze Piste

        --
        ie:{ fl:( br:^ va:) ls:# fo:) rl:( n4:& ss:{ de:] js:| ch:? mo:) zu:$
        Smartbytes Webdesign in Oberhausen
        1. hi,

          Das kann kaum der Sinn und Zweck der Übung sein!?

          die übung "geld scheffeln mit dubiosen methoden" wäre doch damit mal wieder erfolgreich absolviert.

          gruß,
          wahsaga

          --
          /voodoo.css:
          #GeorgeWBush { position:absolute; bottom:-6ft; }
          1. Tachchen!

            die übung "geld scheffeln mit dubiosen methoden" wäre doch damit mal wieder erfolgreich absolviert.

            Naja ... so richtig angesehen sind Anwälte, die in der Hauptsache wegen
            ihrer eigenen Kohle vor Gericht auftauchen dort auch nicht! ;-)

            Im Falle der Links gäbe es ja auch durchaus einiges sinnvoll zu diskutieren,
            aber so wie es da aktuell läuft, mit einer wilden Melange aus straf-, marken-,
            wettbewerbsrechtlichen Argumentationen und das alles bei noch so losen
            Verbindungen (Stw. "Linkketten"), ist sicher niemandem wirklich geholfen.

            Nur momentan muss man ja zudem auch noch ständig befürchten, dass jede
            Grundsatzentscheidung die Karre erst richtig in den Dreck fährt ... :-/

            Gruß

            Die schwarze Piste

            --
            ie:{ fl:( br:^ va:) ls:# fo:) rl:( n4:& ss:{ de:] js:| ch:? mo:) zu:$
            Smartbytes Webdesign in Oberhausen
  3. yo,

    gesetze und somit gerichte sind letztlich nur meinungen anderer menschen, die gewisse verhaltensregeln allen anderen überstülpen wollen. um das zu legitimieren berufen sie sich auf den staat, der sich mal vereinfacht ausgedrückt dadurch legitimiert, dass man alle vier jahre bundesweit seine stimme abgibt und ansonsten die schnauze zu halten hat. insofern sollte man die gerichte und gesetze nicht immer auf die goldene waage legen, da wird nämlich auch viel mist produziert. ich bin der meinung, das verlinken sollte jedem frei stehen.

    Ilja

    1. Hallo Ilja,

      gesetze und somit gerichte sind letztlich nur meinungen anderer menschen, die gewisse verhaltensregeln allen anderen überstülpen wollen. um das zu legitimieren berufen sie sich auf den staat, ...

      Richtig, aber wir brauchen auch eine Instanz, die Streitfälle regelt, und dass die ihre Legitimation direkt oder indirekt vom Volk bekommen sollte, ist doch wohl auch klar.

      ... der sich mal vereinfacht ausgedrückt dadurch legitimiert, dass man alle vier jahre bundesweit seine stimme abgibt und ansonsten die schnauze zu halten hat.

      Ich wäre auch für mehr Plebiszite, aber ich denke nicht, dass das so weit gehen sollte, dass jeder Amtsrichter sich regelmäßig einem Plebiszit stellen sollte. In einigen Bundesstaaten Amerikas wird zwar sogar der Sheriff von den Bürgern der Gemeinde gewählt, aber um das Justiz- und Polizeiwesen sieht es darum dort drüben nicht besser aus, im Gegenteil!

      ...insofern sollte man die gerichte und gesetze nicht immer auf die goldene waage legen, da wird nämlich auch viel mist produziert.

      Sind ja auch nur Menschen bzw. Gebilde aus Menschenhand. Viel wäre gewonnen, wenn das allgemein so gesehen würde. Leider scheint mir, dass viele Juristen sich aufgrund des übertriebenen Ansehens, das ihre Zunft in der Bevölkerung genießt, selbst allen Ernstes auch noch für Halbgötter halten.

      Deshalb bin ich der Meinung, dass der Anteil der Juristen in den Parlamenten ihrem Anteil an der Bevölkerung deutlich angenähert werden sollte, aber keineswegs dadurch, dass immer noch mehr Juristen ausgebildet werden, die dann unter Konkurrenzdruck immer noch absurdere Prozesse führen.

      Gruß Gernot

      1. yo,

        Richtig, aber wir brauchen auch eine Instanz, die Streitfälle regelt, und dass die ihre Legitimation direkt oder indirekt vom Volk bekommen sollte, ist doch wohl auch klar.

        dann wähle ich mich halt als instanz für alle fälle, alles hört ab sofort auf mein kommando, es lebe die diktatur ehh die revolution ;-)

        spass beseite, sicherlich braucht man regeln in einer gemeinschaft. aber dass damit zu legitimieren, indem man alle 4 jahre die stimmen einholt ist wohl in der heutigen zeit ein wenig dürftig. ausserdem hat mich niemand gefragt, ob ich damit einverstanden bin, ist ziemlich einseitig das ganze.

        Ilja

    2. Hi,

      gesetze und somit gerichte sind letztlich nur meinungen anderer menschen, die gewisse verhaltensregeln allen anderen überstülpen wollen.

      exakt, es sind "Meinungen" demokratisch legitimerter Mandatstraeger. Das "nur" ist uebrigens sehr deplatziert und statt "überstülpen" wollen wir doch eher Begriffe wie Gesetzesgeber verwenden, oder?

      um das zu legitimieren berufen sie sich auf den staat, der sich mal vereinfacht ausgedrückt dadurch legitimiert, dass man alle vier jahre bundesweit seine stimme abgibt und ansonsten die schnauze zu halten hat.

      Legislaturperioden von bspw. vier Jahren sind normal und dienen dazu allzugrosse Kurzfristigkeit der planenden Mandatstraeger zu bekaempfen und einzudaemmen. "Volksdemokratien" und Raeterepubliken scheitern immer, genauso wie die Oekopax-Bemuehungen der ehemals langhaarigen "Gruenen". Sowas sollte m.E. in der Schule gelehrt werden.

      insofern sollte man die gerichte und gesetze nicht immer auf die goldene waage legen, da wird nämlich auch viel mist produziert.

      Die Produktion der Gesetze ist in Deutschland in der Tat ein Riesenproblem. Ein zu umfangreiches Grundgesetz, der mittlerweile schon perverse Foederalismus, der ja bereits auf EU-Ebene (auf dritter Ebene!) "verfuegbar" ist und einige andere deutsche Besonderheiten lassen uns in die Scheisse fahren. Aber das System ist schon an und fuer sich OK und reformierbar (sicherlich nicht von Gerd und seinen rot-gruenen Politikerkollegen, die sich durch Gutmenschentum und Mittelmass auszeichnen, aber von anderen).

      ich bin der meinung, das verlinken sollte jedem frei stehen.

      Inhalte muessen unter bestimmten Umstaenden verboten werden. Das kann jeder mit einem kleinen Gedankenexperiment selbst feststellen.

      Gruss,
      Ludger

      1. yo,

        ich bin mir ganz sicher, du weisst auch ganz genau welche eissorte für jeden gut ist und welche nicht und wirst dafür auch bald ein gesetzes-entwurf vorlegen. kannst du dir nicht vorstellen, dass auch andere menschen gute ideen haben und deine auffassungen nicht immer auf andere übertragbar sind und schon gar nicht immer stimmen ? du schreibst von müssen, alles was ich muss ich atmen, fressen saufen und scheißen. ansonsten ist alles andere einfach mal ansichtssache. mal ein tipp, rück mal wieder von deiner goot position hin zu den normal-sterblichen, dann wird das diskutieren auch wieder angenehmer. ich kann nur sagen was gut für mich ist, was andere machen ist deren bier.

        Ilja

        1. Hi,

          ich bin mir ganz sicher, du weisst auch ganz genau welche eissorte für jeden gut ist und welche nicht und wirst dafür auch bald ein gesetzes-entwurf vorlegen.

          ich habe keine Eistorte sondern Allgemeinwissen bereitgestellt (kleine polemische Spitzen gegen Rot-gruen eingeschlossen).

          kannst du dir nicht vorstellen, dass auch andere menschen gute ideen haben und deine auffassungen nicht immer auf andere übertragbar sind und schon gar nicht immer stimmen ?

          Ich habe da als Systemanalytiker vielleicht einen anderen Zugang als Du, der sich doch gelegentlich emotional und kindlich zu Wort meldet.
          Aber als DBA bist Du prima!

          du schreibst von müssen, alles was ich muss ich atmen, fressen saufen und scheißen. ansonsten ist alles andere einfach mal ansichtssache. mal ein tipp, rück mal wieder von deiner goot position hin zu den normal-sterblichen, dann wird das diskutieren auch wieder angenehmer. ich kann nur sagen was gut für mich ist, was andere machen ist deren bier.

          Werd Musiker.

          Gruss,
          Ludger

          1. yo,

            Ich habe da als Systemanalytiker vielleicht einen anderen Zugang als Du, der sich doch gelegentlich emotional und kindlich zu Wort meldet.

            Ludger, mal hand aufs herz, dass einzige wonach wir uns wirklich richten müssen sind die natur-gesetze, alles andere ist einfach mal ansichtssache. und damit eckst du ziemlich oft an, dass du glaubst dein wissen wäre die einzige wahrheit auf erden. vielleicht ist dein problem, dass du im IT bereich zuviel wissen hast und dir somit die  chance nimmst, andere ansichten zuzulassen. versuch doch mal einfach solche aussagen wie: "ich rede nur von fakten, logik, System-Analytiker etc." wegzulassen.

            Ilja

            1. Hi,

              Ludger, mal hand aufs herz, dass einzige wonach wir uns wirklich richten müssen sind die natur-gesetze, alles andere ist einfach mal ansichtssache.

              wie muessen nicht mal auf die Naturgesetze schauen, denn diese sind nicht sicher.

              Aber es ist moeglich aufgrund von Messungen bestimmte Sachverhalte fuer wahr zu erklaeren und das als Basis fuer den Aufbau von Systemen zu nutzen.

              und damit eckst du ziemlich oft an, dass du glaubst dein wissen wäre die einzige wahrheit auf erden.

              Ich ecke gar nicht oft an (eigentlich meist nur in diesem Biotop).

              vielleicht ist dein problem, dass du im IT bereich zuviel wissen hast und dir somit die  chance nimmst, andere ansichten zuzulassen.

              Ich bin ein Stuemper genau wie Du und keinesfalls durch zuviel Wissen belastet. Ich weiss meist nur wo ich nachgucken muss, wenn ueberhaupt, Du hast mich ja ein paarmal erwischt.   :-)

              versuch doch mal einfach solche aussagen wie: "ich rede nur von fakten, logik, System-Analytiker etc." wegzulassen.

              Aber das ist total wichtig. Weisst Du wie unser politisches System funktioniert, wie das Wirtschaftssystem funktioniert, wie wichtig Einfachheit ist und wie schaedlich "soziale Gerechtigkeit" bzw. "soziale Kompetenz" (sein kann)?

              Du solltest wirklich aufgrund bestimmter Annahmen (darf man auch Axiome nennen) ein konsistentes System aufbauen, dieses permanent anpassen und (idealwerweise ;-) nur auf Basis eines Systems kommunizieren.

              Macht Bio ja auch, obwohl ich mit seiner FDP-Hoerigkeit nicht ganz gluecklich bin.

              Gruss,
              Ludger

              1. yo,

                wie muessen nicht mal auf die Naturgesetze schauen, denn diese sind nicht sicher.

                doch diese sind sicher, nur wie wir sie verstehen und wahrnehmen, dass ist unsicher. ich kenne keinen einzigen fall, wo sich die natur geirrt hat, wie auch, was passiert passiert und ist eben natürlich.

                Aber das ist total wichtig. Weisst Du wie unser politisches System funktioniert, wie das Wirtschaftssystem funktioniert, wie wichtig Einfachheit ist und wie schaedlich "soziale Gerechtigkeit" bzw. "soziale Kompetenz" (sein kann)?

                du hast einen falschen ansatz Ludger. schau doch erst einmal wie der mensch an sich funktioniert, denn ohne ihn gibt es keine politischen und wirschaftlichen systeme. und das einzige, was ich dabei gefunden habe ist:

                logisch ist, dass menschen immer unlogisch handeln.

                wenn man das erst einnmal verstanden hat, dann fällt alles andere wie ein kartenhaus zusammen.

                Ilja

                1. Hi,

                  logisch ist, dass menschen immer unlogisch handeln.

                  wenn man das erst einnmal verstanden hat, dann fällt alles andere wie ein kartenhaus zusammen.

                  ich kenne einen Mathematiker, der mich davon ueberzeugen will, dass es die "Realitaet" (ich argumentiere ja als Systemmensch immer davon, dass geschaeftlich relevante Sachverhalte der Realitaet in IT nachzubauen sind, um das reale Geschaeft zu unterstuetzen. Ausserdem ist die Realitaet - wie schon von Hr.Chen postuliert - zu analysieren, die Entitaeten zu identifizieren und deren Beziehungen ebenso.) gar nicht gibt, sondern stattdessen mehrere (oder keine - je nach Stimmungslage ;-).

                  Ich nehme diesen Einwand, wie uebrigens auch den Deinigen, dann meist wohlwollend resignierend zur Kenntnis. Widerlegen kann ich ihn ja nicht, aber sollte der Einwand zutreffen, dann koennte man ja kein Geschaeft mehr effizient IT-seitig unterstuetzen. Und das troestet mich wieder ein wenig.   ;-)

                  (Ein Physiker wiederum nervt mich mit der Aussage, dass eigentlich er "Meister der Realitaet" ist und uebersetzt Realitaet kurzerhand ins Griechische: Physos (oder so aehnlich). Uebel, uebel, diese Theoretiker.   ;-)

                  Gruss,
                  Ludger

  4. Naja und von der von Herrn Müntz angestrebte Grundsatzentscheidung

    Wer bitte ist Herr "Müntz"?

    Schönen Sonntag noch!
    O'Brien

    1. Hallo,

      Wer bitte ist Herr "Müntz"?

      Die Frage lag mir auch schon auf der Zunge, bzw. juckte mich in den Fingern. Aber als ich dann auch noch die "Linkaftung" ohne 'h' im gleichen Absatz gesehen habe (also eine Link-Aftung), da habe ich einfach gedacht, dass unser Freiherr in der Ausübung seines Berufs hoffentlich sorgfältiger ist als beim Verfassen sonstiger Schriftsätze.

      Schönen Sonntag noch!

      Oh, ist schon wieder Sonntag?  ;)
      So long,

      Martin

  5. Hallo Günter,

    Die Musikwirtschaft hat beim Landgericht München I erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen den Zeitschriftenverlag Heise erwirkt, der einen Beitrag zur Umgehung des Kopierschutzes von DVDs publiziert und verlinkt hatte.

    Pressemitteilung der IFPI: http://www.ifpi.de/news/news-572.htm
    Stellungnahme von HEISE: http://www.heise.de/ct/05/09/028/

    "Eine Abfuhr erteilte das Gericht der Musikindustrie allerdings bei ihren Bestrebungen, die weitere Veröffentlichung des umstrittenen Artikels zu verhindern"

    Naja und von der von Herrn Müntz angestrebte Grundsatzentscheidung zur Linkaftung http://www.heise.de/newsticker/meldung/21156

    Es lag an dem Anwalt einer inzwischen im Konkurs geganen dubiosen Firma, der sich wohlübelegt ausgerechten haben wird, dass es sich für ihn nicht lohnen würde den Prozess zu verlieren, weil er dann keine Abmahnungen mehr schreiben hätte können.

    Grüße
    Thomas

    --
    Surftip: kennen Sie schon Pipolino's Clowntheater?
    http://www.clowntheater-pipolino.net/
    1. Hallo,

      … einer inzwischen im Konkurs geganen dubiosen Firma …

      … deren Marke schon vor Jahren vom DPMA wegen Böswilligkeit gelöscht wurde.

      Tim

      1. Hi,

        … einer inzwischen im Konkurs geganen dubiosen Firma …
        … deren Marke schon vor Jahren vom DPMA wegen Böswilligkeit gelöscht wurde.

        Decken wir die Robe des Schweigens darüber - oder liegt die noch im wegen Falschparkens abgeschleppten Auto in der KFZ-Verwahrstelle Düsseldorf? ;-)

        cu,
        Andreas

        --
        Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
        Schreinerei Waechter
        Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
        1. Hallo,

          … einer inzwischen im Konkurs geganen dubiosen Firma …
          … deren Marke schon vor Jahren vom DPMA wegen Böswilligkeit gelöscht wurde.

          Decken wir die Robe des Schweigens darüber - oder liegt die noch im wegen Falschparkens abgeschleppten Auto in der KFZ-Verwahrstelle Düsseldorf? ;-)

          Aber nein, die Behörden haben besseres zu tun. Z.B. kriminelle Soziusse zu verhaften und Büros zu durchsuchen. Wie z.B. bei einem münchner Anwalt dies der Fall gewesen sei. ;-)

          Grüße
          Thomas

          --
          Surftip: kennen Sie schon Pipolino's Clowntheater?
          http://www.clowntheater-pipolino.net/
          1. Hallo Thomas,

            … einer inzwischen im Konkurs geganen dubiosen Firma …
            … deren Marke schon vor Jahren vom DPMA wegen Böswilligkeit gelöscht wurde.

            Decken wir die Robe des Schweigens darüber - oder liegt die noch im wegen Falschparkens abgeschleppten Auto in der KFZ-Verwahrstelle Düsseldorf? ;-)

            die Behörden haben besseres zu tun. Z.B. kriminelle Soziusse zu verhaften und Büros zu durchsuchen. Wie z.B. bei einem münchner Anwalt dies der Fall gewesen sei. ;-)

            Welch ein Glück, dass Minderjährige nicht strafmündig sind!

            Grüße
             Roland