Thomas J.S.: OLG München

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Hallo Günter,

Die Musikwirtschaft hat beim Landgericht München I erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen den Zeitschriftenverlag Heise erwirkt, der einen Beitrag zur Umgehung des Kopierschutzes von DVDs publiziert und verlinkt hatte.

Pressemitteilung der IFPI: http://www.ifpi.de/news/news-572.htm
Stellungnahme von HEISE: http://www.heise.de/ct/05/09/028/

"Eine Abfuhr erteilte das Gericht der Musikindustrie allerdings bei ihren Bestrebungen, die weitere Veröffentlichung des umstrittenen Artikels zu verhindern"

Naja und von der von Herrn Müntz angestrebte Grundsatzentscheidung zur Linkaftung http://www.heise.de/newsticker/meldung/21156

Es lag an dem Anwalt einer inzwischen im Konkurs geganen dubiosen Firma, der sich wohlübelegt ausgerechten haben wird, dass es sich für ihn nicht lohnen würde den Prozess zu verlieren, weil er dann keine Abmahnungen mehr schreiben hätte können.

Grüße
Thomas

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