Hi,
Noch ein kleiner Hinweis ganz am Rande: nimmst Du diese eine Klausel an, mußt Du auch den ganzen Rest annehmen. Bist Du Dir sicher, das Dir der Rest auch gefällt?
Rein prinzipiell: Wenn der Rechteinhaber dem Konsumenten zusätzliche Rechte einräumt (was hier nicht der Fall ist, es aber z.B. bei einer Doppelinstallation wäre), bedeutet das nicht, daß der Konsument ihn einschränkende Bestimmungen damit akzeptiert. Dazu bedarf es eines gültigen Vertrags. Der muß in freier Willensentscheidung getroffen werden.
Auf Rechte verzichten darf man gültig auch ohne Vertrag.
IIRC gab es ein entsprechendes Urteil ...
... und bei Standardsoftware geht man (also Konsument und Rechtsprechung) ohnehin davon aus, daß nur ein Vertrag gilt: Der Kaufvertrag.
Gruß, Cybaer
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