Hello,
Nein, das steht da nicht. Da steht nur, das Du eine Datensicherung erstellen darfst und nicht, das Du zu dem Zweck den Kopierschutz umgehen darfst.
Zwischen Dürfen und Können ist ein kleiner aber feiner Unterschied.
Ich plädiere ja auch für die echte optische Kopie ;-)
Aber nun mal ernsthaft, es ist (grob betrachtet) Betrug, etwas zu gestatten, was dann auf andere Weise wieder verhindert wird. Da die Gesetze aber hier von den Begünstigten so geschickt eingekauft wurden, dass der Einzelne kaum eine Chance hat, sich durchzusetzen, versucht es auch kaum jemand.
Noch ein kleiner Hinweis ganz am Rande: nimmst Du diese eine Klausel an, mußt Du auch den ganzen Rest annehmen. Bist Du Dir sicher, das Dir der Rest auch gefällt?
Wo steht das denn?
Die Klauseln können doch alle als "überraschend" gelten, da sie erst nach dem Kauf zugänglich sind und somit ohnehin keine vertragliche Einigkeit erzielt werden kann. Er kann doch _eine_ Klausel durch "Vollzug" annehmen, aber ganz laut sagen, dass er die anderen nicht annimmt und die CD sich sofort in das gezahlte Geld zurückverwandeln soll, wenn die Gegenseite damit nicht einverstanden ist. Wenn Die CD dann CD bleibt, muss er einfach darauf vertrauen dürfen, dass nun Einigkeit besteht.
Da er ohnehin laut Urhebergesetz eine Kopie ziehen darf, stellt die Nicht-Kopierbakeit einen Mangel dar. Zumindest ist sie für den Käufer überraschend und verstößt damit gegen Treu und Glauben und das AGB-Gesetz. Ich vermute darin aber eher einen Betrug, der sich leider inzwischen als "branchenüblich" eingebürgert hat.
Gute Juristen werden aber üblicherweise nur für diejenigen tätig, die ohnehin das Gesetz bestellt hatten :-((((((
Harzliche Grüße vom Berg
esst mehr http://www.harte-harzer.de
Tom
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau