Hi,
Noch ein kleiner Hinweis ganz am Rande: nimmst Du diese eine Klausel an, mußt Du auch den ganzen Rest annehmen. Bist Du Dir sicher, das Dir der Rest auch gefällt?
Wo steht das denn?
Im Gesetzbuch.
Die Klauseln können doch alle als "überraschend" gelten, da sie erst nach dem Kauf zugänglich sind und somit ohnehin keine vertragliche Einigkeit erzielt werden kann.
Indem Du diese eine Klausel annimmst, hast Du in den Vertrag eingewilligt, die vorherige Einseitigkeit ist nicht mehr gegeben somit herrscht tatsächlich vertragliche Einigkeit.
Da er ohnehin laut Urhebergesetz eine Kopie ziehen darf, stellt die Nicht-Kopierbakeit einen Mangel dar.
Nein, das tut es nicht. (vorausgesetzt alle gesetzlichen Vorgaben bezgl. Auszeichnung etc sind gegeben)
Zudem darf er wohl die Kopie ziehen, aber dafür keinen "technisch wirksamen Schutz" umgehen.
so short
Christoph Zurnieden