Moin!
Zudem darf er wohl die Kopie ziehen, aber dafür keinen "technisch wirksamen Schutz" umgehen.
"UrhG § 95a Schutz technischer Maßnahmen
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen."
Die Zustimmung des Rechteinhabers steht in den Lizenzbedingungen. Also ist das Kopieren (und Umgehen des Kopierschutzes, um eine funktionierende Sicherheitskopie herzustellen) wohl offensichtlich erlaubt.
- Sven Rautenberg