Hi,
"UrhG § 95a Schutz technischer Maßnahmen
Für Software irrelevant.
Die Zustimmung des Rechteinhabers steht in den Lizenzbedingungen.
Das ist gesetzlich verbrieft. Er muß nicht zustimmen.
Also ist das Kopieren (und Umgehen des Kopierschutzes, um eine funktionierende Sicherheitskopie herzustellen) wohl offensichtlich erlaubt.
Nein. Es ist nicht allgemein geklärt, da gesetzlich nicht(!) festgelegt ist, was denn eine "Sicherungskopie" genau ist.
Der Gesetzgeber ging beim UrhG von geschäftlicher Software aus, deren Nichtfunktion betriebsgefährdend sein könnte.
Ein OLG (IIRC war es Bochum) hat aber z.B. bezügl. eines Verfahrens um Spiele-CD-Kopien entschieden, daß der User nicht automatisch das Recht hat, die Original-CD zu kopieren, erst recht nicht, wenn er dazu die Software verändern (vulgo: knacken) muß. Wenn der Hersteller anbietet, ggf. eine Ersatz-CD zu schicken, wäre dies ausreichend (der dann kurzzeitige Verzicht aufs Spiel wäre nicht betriebsgefährdend ;-)).
Gruß, Cybaer
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