Hi,
Zudem darf er wohl die Kopie ziehen, aber dafür keinen "technisch wirksamen Schutz" umgehen.
"UrhG § 95a Schutz technischer Maßnahmen
(1) [...]
Die Zustimmung des Rechteinhabers steht in den Lizenzbedingungen. Also ist das Kopieren (und Umgehen des Kopierschutzes, um eine funktionierende Sicherheitskopie herzustellen) wohl offensichtlich erlaubt.
Ja, das _scheint_ logisch. Du bist aber evt gezwungen, das vor Gericht durchzusetzen und da gilt kein "gesundes Rechtsempfinden". Denn: wo genau steht denn in den Lizenzbedingungen etwas davon, das Kopierschutz umgangen werden darf? Da stahet nur 'was davon, das kopieren erlaubt ist, aber nirgendwo, das die Kopie auch funktionieren muß, was ein Umgehen des Kopierschutzes nötig machen würde.
Das wäre mir zu unsicher, als das ich es auf ein Verfahren ankommen lassen würde, die Chancen stehen 50:50.
Meine ganz unverbindliche Empfehlung: Finger weg von Sachen mit Kopierschutz und zwar prinzipiell.
so short
Christoph Zurnieden