Ahoi Cybaer,
Ja, gegen Unkostenbeitrag.
wie hoch darf der sein? nur porto+verpackung oder auch über dem original kaufpreis?
Wobei sich ggf. noch die Frage stellen könnte, ob die Zerstörung aus "grober Fahrlässigkeit" entstanden ist. ;-)
ist mir klar. natürlich ist die Zerstörung ganz unbeabsichtlich und
weder mutwillig noch fahrlässig entstanden.
Aber prinzipiell *sollte* er das.
sprich er muss nicht.
Wenn er es trotzdem nicht tut (oder nicht kann: Spiel zu alt - nicht mehr vorhanden ;-)), dann ist das Knacken statthaft und rechtlich abgesichert!
fett.
Theoretisch müßte man also immer nachfragen, ob und wenn ja bis wann der Hersteller bereit ist, Ersatz-CDs zu liefern (ja, Justiz halt =;->).
hmm.. also meiner meinung nach muss da ein gesetzt her (wie mindest
garantiezeit) oder ein pflichteintrag in der Lizenz wo man sich
hinzuwenden hat, was es kostet und bis wann es möglich ist. am besten
wäre dies natürlich wenn dies gut leserlich auf der verpackung
untergebracht werden müsste.
Aber was weiß die Justiz schon von Spieler-Hardware, und welcher Hersteller würde hier Klagen (und sich ggf. eine saftige, exemplarische Niedrlage einfangen)? >;->
meiner meinung nach liegt das an dem hohen durchschnittsalter von
politikern und Richtern.
MfG
Alle Angaben wie immer ohne Gewähr
PPPS: ich trinke gerne ab und an mal eine tote Tante.