Moin!
in dem Handbuch unter "Lzenzvertrag" eines Spieles steht so wörtllich:
"Das Kopieren und Archivieren des Programmes zum Zwecke der eigenen Datensicherung ist gestattet".
Tja. Du hast da also einen Einzelvertrag, welcher Dir das Recht auf Erstellung einer privaten Kopie zur Datensicherung ausdrücklich einräumt. Dieser Einzelvertrag überschreibt sozusagen das gesetzliche Umgehungsverbot, sprich das Verbot des Überwinden des Kopierschutzes, denn das hier einzelvertraglich ausdrücklich eingeräumte Recht macht genau dies notwendig.
Du darfst Dich also nach geeigneten Programmen dazu umschauen.
Schade. Mit der entsprechenden Lizenz in Hand hätte Heise neulich vor Gericht gewinnen können, als es um den Link zu SlySoft ging. Denn es liegt hier ein Fall vor, der zeigt, dass es absolut legale Anwendungsfälle für eine Software gibt, die geeignet ist, einen womöglich bestehenden Kopierschutz zu umgehen. Daneben ist die im strittigen Heise-Artikel genannte Software übrigens auch geeignet um eventuelle fehlerhafte CDs noch lesen zu können. Sind doch die meisten der sogenannten Kopierschutzmechanismen nichts anderes als simulierte fehlerhafte CDs.
Genauere Rechtsauskünfte erteilt natürlich der Anwalt Deines Vertrauens.
Diesen Satz schreibe ich schon mal deshalb, damit sich nicht irgendein angepisster "Kollege" desselben via Abmahnung auf Grund eines überholten Nazigesetzes hier wichtig macht.
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix®
Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Development. Auch für seriöse Agenturen.