Es ist fraglich, ob dieser Lizenzvertrag (in Deutschland) überhaupt gilt. Beim Kauf der Software bist du mit dem Händler einen Kaufvertrag eingegangen. Damit tritt nicht automatisch ein Vertragsverhältnis mit dem Softwarehersteller in Kraft.
Was nicht im Kaufvertrag geregelt ist kann nicht nachträglich durch eine Lizenzvereinbarung durchgesetzt werden. Das entspräche einer Katze-im-Sack-Situation.
Also müsste ich den Lizenzvertrag des Softwareherstellers noch von dem Händler bestätigen lassen.
wenn das so sein sollte, lass ich mir alle Lizenzverträge die der Hersteller mir gibt von dem entsprechenden Händler unterzeichnen.
Dass ist immer das selbe. Irgendwo gibt es ein Recht, dass man aber nicht geltend machen kann, weil da noch irgend ein anderer dazwischen hängt.