Moin!
Also müsste ich den Lizenzvertrag des Softwareherstellers noch von dem Händler bestätigen lassen.
Nein. Hat der Händler Dir nicht mitgeteilt, dass die beiligende Lizenz ungültig sei, dann kannst Du auf deren Gültigkeit, auch in Teilen, pochen.
Die sagt, Du darfst für Sicherungszwecke eine private Kopien erzeugen. Da diese auch den technischen Ansprüchen genügen müssen (hier Funktion des Spieles) ist es Dir überlassen, welche Methode Dir genehm ist um diese zu erzeugen. Du darfst auch dabei bestehende Behinderungen umgehen, denn Du darfst oder Du darfst nicht.
Der Besitz und genau genommen auch die Benutzung der Programme der Firma SlySoft ist nicht illegal. Illegal ist es lediglich mit diesen Programmen rechtswidrig Kopien kopiergeschützter Datenträger zu erstellen oder das Programm, womöglich unter Vornahme von Werbung, die darauf hinweisst, dass es möglich sei, damit illegale Kopien von kopiergeschützten Datenträgern zu erstellen, in Deutschland zu verkaufen. Genau dieses Verbot wird aber vom Hersteller mit der Lizenz für genau diesen Datenträger aufgehoben.
Da kann der Waldorf auf und niederhüpfen. Mit der Kuh bricht er auf dem Eis ein, wenn er hier klagen oder abmahnen wöllte. Zumal ja auch seine Kunden offensichtlich für SlySofts AnyCD werben. :)))
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix®
Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Development. Auch für seriöse Agenturen.